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NRW und Hamburg wollen Wirtschaftsprozesse in englischer Sprache

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen per Gesetzesinitiative im Bundesrat die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) erreichen. Wie Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, soll für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten die Möglichkeit einer vollständigen Verfahrensführung in englischer Sprache vor deutschen Gerichten geschaffen werden. Zuständig für solche Verfahren sollen Kammern für internationale Handelssachen sein, die bei ausgewählten Landgerichten eingerichtet werden.

Ausländische Unternehmen und ihre Anwälte scheuten derzeit vor einer Vereinbarung des Gerichtsstandortes Deutschland zurück, teilte die Ministerin mit. Bedeutende Wirtschaftsstreitigkeiten würden daher oft im englischsprachigen Ausland ausgetragen. Dabei werde die Anwendung des ausländischen Rechts vereinbart. Das Nachsehen hätten nicht nur der Gerichtsstandort Deutschland, sondern vor allem die beteiligten deutschen Unternehmen, die ihre Interessen an einem ausländischen Gerichtsplatz wahren und auf das ihnen vertraute und bewährte deutsche Recht verzichten müssten.

«Es gibt in Deutschland viele Richterinnen und Richter, die die englische Sprache – einschließlich der Fachsprache – hervorragend beherrschen. Etliche von ihnen haben im Ausland einen LL.M. (Master of Laws) erworben und anschließend über Jahre hinweg, zum Beispiel in einer international ausgerichteten anwaltlichen Tätigkeit, ihre Sprachkenntnisse erprobt und erweitert», sagte Müller-Piepenkötter. Diese Juristen könnten Gerichtsverfahren in englischer Sprache leiten und entscheiden.

ddp.djn/mte/mbr

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