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Patentanmeldung: USA, Japan und Deutschland führen die Spitze an

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Alleine im Jahr 2012 haben 258.000 kreative Köpfe versucht, ein Patent für ihre Erfindung anzumelden. Laut dem Europäischen Patentamt kam mehr als die Hälfte der Anträge aus dem asiatischen Raum, vor allem aus Japan. Die USA hatte jedoch mit 63.800 Anträgen die Nase deutlich vorn, in Deutschland wollten immerhin 34.600 Tüftler ihr geistiges Eigentum schützen lassen.

© Pixland/Thinkstock
© Pixland/Thinkstock

Letztendlich wurden von den 258.000 Anträgen aber nur 65.700 Patente erteilt. Das liegt zum einen daran, dass viele Erfindungen gar nicht neu sind bzw. schon veröffentlicht wurden, zum anderen verzichteten viele Tüftler auf einen Rechtsbeistand: Patentanwälte vertreten ihre Mandanten vor den Patent- und Markenämtern. Sie stehen ihren Klienten von der Schutzrechtsanmeldung über die Patentverwaltung bis hin zur (juristischen) Durchsetzung der Schutzrechte eines Patents mit Rat und Tat zur Seite. Möchten Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen, werden Sie in einer Patentanwaltskanzlei fündig. Wie Sie hingegen ein Patent anmelden können, erklären wir Ihnen im nächsten Absatz.

Wie meldet man ein Patent an?

Auch wenn der bürokratische Aufwand zur Patentanmeldung hoch ist und viele Erfinder wegen der Kosten davor zurückschrecken, ihr geistiges Eigentum vor Dritten zu schützen, macht es durchaus Sinn, die Mühen auf sich zu nehmen. Vor allem wenn man ein neue technische Innovation entwickelt hat, sollte man sich seine Idee patentieren lassen. Doch wie funktioniert das genau? Ganz einfach:

Wenn Ihr Patent nur deutschlandweit gelten soll, gehen Sie zum Deutschen Patent- und Markenamt

  • Soll das Patent europaweit gelten, müssen Sie sich an das Europäische Patentamt (EPA) wenden
  • Für internationale Patente wenden Sie sich hingegen an die World Intellectual Property Organisation (WIPO)

 

Wird Ihr Patent bewilligt, dann können Sie davon ausgehen, dass dieses – nach deutschem Recht – 20 Jahre lang bestehen bleibt. Danach würde Ihre Erfindung als „Stand der Technik“ gelten.

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