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Private Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Zweitprothese

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Bremen. Wer als beinamputierter Versicherte eine Prothese besitzt, hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Zweitprothese, wenn die für den Ausfall der ersten Prothese vorgehalten werden soll. Das hat das Landgericht Bremen (AZ: 6 S 225/07) entschieden.

Auch das Argument, dass eine Zweitprothese Druckstellen vermeiden hilft, konnte die Richter nicht überzeugen, dem Versicherten die gewünschte Zweitprothese zuzubilligen.

ddp.djn/ome/mbr

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