Ratgeber: Spitzfindigkeiten bei der Krankenzusatzversicherung
Essen. Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließt, will im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden. Aber Vorsicht: Der Schutz erstreckt sich in aller Regel nur auf stationäre Behandlungen.
Wer sich zum Beispiel behandeln lässt, um die Notwendigkeit einer Operation zu klären oder nach einer Operation zu Nachbehandlungen ins Krankenhaus fährt, der ist in sogenannter vor- oder nachstationärer Behandlung. Und die sehen die privaten Versicherer nicht als versicherte stationäre Behandlung an, wie ein Urteil des Landgerichts Essen (AZ: 10 S 218/09) zeigt. Die Folge: Nehmen gesetzlich versicherte Patienten Leistungen in Anspruch, die nicht von der gesetzlichen Kasse gedeckt sind, müssen sie für die Kosten selbst aufkommen.
ddp.djn/ome/rab