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Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung spitzt sich zu

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Zweite Runde vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht

Düsseldorf (dapd). Der Rechtsstreit um das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für Samsungs iPad-Konkurrenten „Galaxy Tab 10.1“ spitzt sich weiter zu. Apple bemühte sich am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht um eine Ausweitung des Verkaufsverbots auf Europa. Samsung dagegen wollte vor Gericht eine Aufhebung des Verkaufsstopps erreichen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand im Saal BZ5 des Oberlandesgerichts die Frage, ob Samsung mit dem Design seines Tablet-PCs Geschmacksmusterrechte von Apple verletzt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte dies in erster Instanz bejaht. Möglicherweise müsse diese Entscheidung aber korrigiert werden, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.

Denn Samsung präsentierte vor dem Oberlandesgericht nun Patente und Geschmacksmusterrechte aus der Zeit kurz vor Eintragung der Apple-Schutzrechte, die einen Bildschirm zeigen, der in seiner Gestaltung nach Einschätzung von Samsung bereits wesentliche Formelemente des Apple-Designs vorwegnimmt. Dies gilt etwa für die durchgehende flache Glasoberfläche auf der Vorderseite und den darin integrierten Rand.

Folgt das Gericht der Einschätzung könnten die Schutzrechte Apples deutlich an Umfang verlieren oder das Geschmacksmuster sogar nichtig werden. Doch könnte der kalifornische Konzern den Verkauf des Konkurrenzgeräts möglicherweise weiter unter Berufung auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagen. Denn das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet eine Nachahmung von Produkten, wenn dadurch der Käufer getäuscht oder die Wertschätzung des nachgeahmten Produkts ausgenutzt werden soll. Der Nachteil für Apple: Dieses Verbot würde auf jeden Fall nur für Deutschland gelten.

Doch hofft Apple weiterhin, das Verkaufsverbot für den „Galaxy Tab 10.1“ noch auf ganz Europa ausweiten zu können. Das Düsseldorfer Landgericht hatte ein europaweites Verbot abgelehnt, weil dies seine Zuständigkeit überschreite. Doch widersprach Apple vor dem Oberlandesgericht dieser Einschätzung und drängte auf eine Ausweitung der Verbotsverfügung.

Seine Entscheidung will das Gericht am 31. Januar nächsten Jahres verkünden.

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