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Rechtstipp: Amt muss nicht volle private Krankenversicherung zahlen
Halle. Privat versicherte «Hartz IV»-Empfänger haben kleinen Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit den vollen Beitrag für den Krankenversicherungsschutz übernimmt. Lediglich den Grundschutz muss die Behörde sicherstellen und einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen, wie er auch für einen gesetzlich Versicherten übernommen wird.
Dass der Betroffene den Differenzbetrag dann selbst zahlen muss, spiele dabei keine Rolle, befand das Landesozialgericht Sachsen-Anhalt. Denn der Versicherte habe die Möglichkeit, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln, wobei auch dann eine eventuelle Differenz zur gesetzlichen Versorgung aus eigenen Mitteln zu zahlen sei.
(AZ: L 2 AS 16/10 B ER)