Rechtstipp: Arbeitgeber darf Aufhebungsangebot auf Junge begrenzen
Erfurt. Unternehmen dürfen ein Abfindungsangebot zum Stellenabbau auf jüngere Beschäftigte begrenzen. Wenn einem 55jährigen Arbeitnehmer ein entsprechender Aufhebungsvertrag nicht angeboten werde, sei dies keine Diskriminierung wegen des Alters und damit auch kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Damit wiesen die Richter die Klage eines Arbeitnehmers ab, der vom beklagten Arbeitgeber vergeblich den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung von über 170 000 Euro verlangt hatte. Das Diskriminierungsverbot wegen des Alters verfolge wesentlich den Zweck, älteren Arbeitnehmern den Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen, begründeten die Richter. Daher zwinge es Arbeitgeber nicht dazu, älteren Beschäftigten genau so wie jüngeren einen Aufhebungsvertrag im Rahmen eines Stellenabbaus anzubieten. Eine Benachteiligung sei auch deswegen nicht zu erkennen, weil die älteren Beschäftigten zwar keine Abfindung bekämen, dafür aber ihren Arbeitsplatz im Unternehmen behielten. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, AZ: 6 AZR 911/08)
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