Rechtstipp: Arbeitgeber muss über gezahlte Boni informieren
Hannover. Arbeitgeber dürfen Boni und andere Leistungszulagen nicht nach eigenem Ermessen an Mitarbeiter verteilen, sondern müssen den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Zudem müssen Arbeitnehmer überprüfen können, ob dieser Grundsatz eingehalten wurde. Daher haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, über die Verteilung von Bonuszahlungen und die den Zahlungen zugrunde liegenden Kriterien informiert zu werden, wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein Anspruch des betroffenen Arbeitnehmers auf Bonuszahlungen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zumindest «möglich erscheint», wie die Richter ausführten. Außerdem kann ein Arbeitnehmer nur auf die Informationen bestehen, die er benötigt, um den ihm möglicherweise zustehenden Bonus beziffern zu können. Damit müssen Arbeitgeber beispielsweise keine Auskünfte zu Boni geben, die sie Mitarbeitern anderer Hierarchiestufen gewähren.
(LAG Niedersachsen, Urteil vom 6. August 2010, AZ: 10 SA 1574/08)