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Rechtstipp: Arge muss Mutter unter 25 eigene Wohnung finanzieren

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Gießen (ddp.djn). Wer noch keine 25 Jahre alt ist und Hartz-IV-Leistungen bekommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Von einer jungen Schwangeren allerdings kann die zuständige Behörde nicht verlangen, dass sie weiterhin bei den Eltern wohnt, wie das Sozialgericht Gießen entschied. Die Arge müsse vielmehr die Miete für eine eigene, angemessene Wohnung übernehmen.

Im konkreten Fall hatte eine 23-Jährige zunächst bei ihrem Vater gewohnt. Später fand sie eine neue Wohnung, in die sie zusammen mit dem Vater ihres noch nicht geborenen Kindes einziehen wollte. Die Arge genehmigte den Auszug nicht und begründete dies unter anderem damit, dass der Fachdienst Zuwanderung und Integration des Kreises von einer Gefährdung des Kindeswohls ausgehe.

Das Gericht vertrat die Auffassung, eine Schwangerschaft stelle einen ausreichenden Grund für einen Umzug dar. Die Arge müsse die Genehmigung selbst dann erteilen, wenn das Wohl des Kindes möglicherweise gefährdet sei. Denn nicht die Arge sei für das Kind zuständig, sondern andere Institutionen, wie beispielsweise das Jugendamt.

(SG Gießen, Beschluss vom 15. Mai 2009, AZ: S 26 AS 490/09 ER)

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3 Kommentare

  1. Wie wäre es denn mit Arbeit?
    Hartz 4 ist eine Übergangslösung von einer Arbeitsstelle zur Nächsten und kein Selbstbedienungsladen.
    Hier werden 2 Dinge zusammen gewürfelt, die nichts miteinander zu tun haben.Wenn die junge Frau zu Ihrem Lebensgefährten zieht und er sie versorgen kann (also ohne Stützmaßnahmen auskommt) ist doch alles ok. Dann braucht Sie auch nicht zu fragen…
    Kann er es nicht? Dann Thema Hartz 4 ständig bleiben..

  2. Aber warum sollte die Person, egal ob „sie“ (nach Mutterschaftsurlaub) oder „er“ denn arbeiten gehen, wenn das Geld auch ohne rein kommt.
    Und, um jetzt mal ein wenig zu pauschalisieren; für Handy (natürlich beide), großen Flat-TV (auf Pump) und Rauchen, oder ähnliches reicht es scheinbar doch ganz gut.
    Damit genug Geld für Miete, Nebenkosten, Essen und weitere Sachen rein kommt, müste man ja sonst „richtig viel“ tun. (Zur Arbeit gehen bzw. erstmal welche haben).

    Tja, soo ist doch viel einfacher.

    Kein weiterer Kommentar/persönliche Meinung.

    Greetings

  3. @ Jen,
    Nein, wenn man die Wohnung selbst finanziert dann kann sich jeder eine Wohnung suchen.
    Wenn man die Wohnung aber vom Staat finanziert haben möchte dann gilt das SGB II bzw. SGB XII – Die einschlägigen Paragrafen sind dort zu finden.

    @ Armin,
    Zitat: Wie wäre es denn mit Arbeit? Zitat Ende
    Noch so ein Rohrkrepierer der seine Meineung aus der großen Zeitung mit den vier Buchstaben hat.
    S. SGB II bzw. SGB XII

    @ Dan,
    auch Deine Pauschalierung zeugt davon daß Du keine Ahnung hast vom Thema Hartz IV und der Unterdrückung der „U 25“.
    Bild Dir Deine Meinung ist für dieses Thema nicht die richtige Informationsquelle, such lieber im Internet nach dem ELO-Forum.

    Lebt erst ein Mal von ALG II bzw. Sozialgeld damit ihr wisst wovon ihr redet bzw. schreibt.

    Tatsache ist daß in Deutschland rund 7 Mio. Menschen nicht
    Arbeiten d ü r f e n.

    Frohes Fest und einen guten Rutsch wünscht
    Wolfgang

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