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Rechtstipp: Auch elfjährige Fußgängerin kann Unfall-Mitschuld treffen

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Berlin. Ein elfjähriges Kind kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg verweist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Das Mädchen war auf seinem Schulweg vor einen Transporter gelaufen und dabei schwer verletzt worden. Der Fahrer des Transporters kam mit seinem Fahrzeug von der Straße ab und kollidierte mit einem Baum. Das Fahrzeug erlitt Totalschaden.

Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte, erklärte, es habe noch bei Grün die Fahrbahn betreten, sich dann beeilen müssen, da einerseits die Ampel auf Rot umschaltete, andererseits schon der Bus an der Haltestelle stand. Nach ihrer Meinung habe der Fahrer des Transporters sie sehen müssen. Zu dem Unfall sei es gekommen, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und zudem die für ihn noch rote Ampel missachtet habe. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld.

Die Richter stimmten dem Anspruch auf Schmerzensgeld zwar zu, da der Fahrer allein schon wegen der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs hafte. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allerdings sei ein Mitverschulden des Mädchens zu berücksichtigen. Das liege hier bei 70 Prozent. Die Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen und mehrere Zeugen habe ergeben, dass der Fahrer weder zu schnell gefahren sei noch eine rote Ampel übersehen habe. Somit sei das Mädchen entgegen seiner Aussage über die Kreuzung gelaufen, als die Fußgängerampel bereits Rot zeigte.

(AZ: 331 O 163/07)

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