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Rechtstipp: Mieter hat Anspruch auf heißes Badewasser

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München (dapd). Der Vermieter muss eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen, damit eine Badewanne in angemessener Zeit mit 41 Grad Celsius warmem Wasser befüllt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

In dem Fall dauerte es 42 Minuten, bis die Badewanne voll war. In dieser Zeit kühlte das Wasser aus. Die Vermieterin meinte jedoch, eine Wassertemperatur von 38 Grad sei genug. Bei höheren Wassertemperaturen würden Herz und Kreislauf überlastet und die Haut trockne aus.

Das sah das Gericht anders. Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Gastherme.

(Aktenzeichen: Amtsgericht München 463 C 4744/11)

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