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Rechtstipp: Pulkfahren von Motorradfahrern kann böse Folgen haben
Düsseldorf. An Wochenenden sieht man auf Autobahnen und Landstraßen häufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf gemeinschaftlichen Ausflügen. Doch das gemütliche nebeneinander Herfahren ist verboten und führt zu einem gegenseitigen Haftungsverzicht der Fahrer, mahnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Demnach könne ein im Pulk fahrender Motorradfahrer keinen Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen plötzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung, in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, begründe die Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts.
(DDP)