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Rechtstipp: Steuerfreier Verkauf einer Domain ist möglich

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Köln. Internet-Adressen können gutes Geld bringen. Das Finanzgericht Köln musste dabei der Frage nachgehen, ob der Verkaufserlöse aus einem solchen Geschäft steuerpflichtig ist. Die Richter gingen nicht davon aus, dass der Verkauf steuerpflichtig ist, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt und die Domain länger als ein Jahr in seinem Besitz war. Denn der Verkauf einer Domain sei nicht anders zu behandeln als zum Beispiel der Verkauf eines Patents, das steuerlich genauso behandelt wird.

(AZ: 8 K 3038/08)

Die bei der DENIC registrierten Domains werden steuerlich wie Patente gewertet.
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