München (ddp.djn). Wer nach dem Tod seines Ehegatten eine Unterhaltsrente als Schadensersatz erhält, muss die nicht versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Denn eine Steuerpflicht würde nur dann entstehen, wenn die Rente andere steuerpflichtige Einnahmen ersetzt. Eine Unterhaltsrente ersetzt aber lediglich einen fiktiven geschuldeten Unterhalt und damit keine steuerpflichtigen Einkünfte. Ein Zinsanteil ist ebenfalls nach Meinung der Bundesrichter nicht zu versteuern, weil es sich um Unterhaltsansprüche und keinen verrenteten Kapitalbetrag handelt.
(AZ: X R 31/07)