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Rechtstipp: Zeugenaussage hinreichend für Verurteilung bei Rotlichtverstoß

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Beinahe Unfall verursacht

Nürnberg. Die Behauptung eines mit seinem Pkw selbst anfahrbereit an einer Ampel wartenden Zeugen, ein anderer Autofahrer habe die Kreuzung noch bei Rot überfahren und so einen Beinahe-Unfall verursacht, reicht für eine Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus.

Das ist selbst dann der Fall, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Zeuge gleichzeitig sowohl seine als auch die Ampel des von ihm Beschuldigten im Blick haben konnte. Das entschied das Amtsgericht Landstuhl, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitteilte.

Das Urteil traf einen bis dahin unbescholtenen Taxifahrer. Zwar bestritt der erfahrene Berufskraftfahrer, dass seine Ampel von dem Mann im Pkw während der Anfahrphase überhaupt eingesehen werden konnte – zumindest nicht gleichzeitig mit dem eigenen Lichtzeichen. Doch der Zeuge beharrte darauf, erst beim Umschalten der Ampel vor ihm auf Gelb den ersten Gang eingelegt zu haben und dann angerollt zu sein. Das Taxi sei dagegen noch auf die Kreuzung aufgefahren, als in dessen Querrichtung längst Rot gewesen sei. Nur glücklicherweise sei es zu keinem Zusammenstoß gekommen.

Dem Gericht schien die Wahrnehmung des Zeugen nachvollziehbar. „Trotz der nicht zu übersehenden Zweifel, ob ein an erster Stelle in der Schlange stehender Linksabbieger zuverlässig beide Ampeln im Blick haben kann, würde immer zeitgleich spätestens beim Gelb-Umschalten der Linksabbiegespur die Ampel in der Querrichtung bereits auf Rot geschaltet“, erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer die juristische Einschätzung. Eine technische Fehlschaltung der Lichtzeichenanlage sei faktisch auszuschließen.

(AZ: 4286 Js 13706/10)

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