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Regeln und Vorschriften rund um den Mini-Job

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Berlin. Die Mini-Jobs sind für Arbeitnehmer ein gutes Geschäft: Denn sie müssen auf ihren Verdienst keine Abgaben zahlen und bekommen das Gehalt «brutto für netto». Die fälligen Abgaben übernehmen die Unternehmen und zahlen 30 Prozent Pauschale aufs Gehalt im gewerblichen und 12 Prozent im privaten Bereich. Dazu kommen weitere Vorteile und wichtige Sonderregeln – die wichtigsten sind hier zusammengefasst.

Arbeitnehmer zahlen bei einem Minijob auf 400 Euro-Basis keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, denn die trägt der Arbeitgeber. Wer als Minijobber Rentenansprüche erwerben will, kann aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers vollwertige Pflichtbeiträge machen, indem er sie bis zur Höhe des normalen Beitragssatzes in der Rentenversicherung aufstockt, der aktuell bei 19,9 Prozent liegt. Im gewerblichen Bereich muss die Pauschalabgabe von 15 Prozent damit um 4,9 Prozentpunkte aufgestockt werden, im privaten Bereich um 14,9 Prozentpunkte. Ein weiterer Vorteil: Durch die Aufstockung tritt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein und damit entsteht ein ummittelbarer Anspruch auf die Riester-Rente. Damit können Riester-Sparer mit Mini-Job die Grundzulage und die Kinderzulage für ihren Vertrag beanspruchen, und die Beiträge auch noch als Sonderausgaben geltend machen.

Nun kann man bei den Mini-Jobs auf die Idee kommen, dass man bei seinem Haupt-Arbeitgeber zusätzlich einen 400-Euro-Job annimmt, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Grundsätzlich gilt dabei: Die geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst unter 400 Euro kann auch dann pauschal mit zwei Prozent versteuert werden kann, wenn sie beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird und der Arbeitslohn aus der Hauptbeschäftigung nach Lohnsteuerkarte versteuert wird. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht muss jedoch von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden – damit ist der 400-Euro-Job in der Firma, in der auch der Hauptjob ausgeübt wird, nicht sozialversicherungsfrei.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, bei einem 400-Euro-Job auf Dauer mehr als 400 Euro im Monat zu verdienen. Denn dann gehen die Vergünstigungen verloren und der Job ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wird nur gelegentlich und nicht vorhersehbar mehr gearbeitet und steigt der Lohn damit auf über 400 Euro im Monat, enden damit nicht automatisch die Vergünstigungen. Bis zu zwei Monate im Jahr dürfen Mini-Jobber innerhalb des Kalenderjahres mehr als 400 Euro verdienen und kommen trotzdem in den Genuss des «brutto für netto»-Regelung. Der Arbeitgeber muss die Pauschalen dann natürlich auch auf den höheren Lohn zahlen, der Arbeitnehmer darf dann sogar auf das Jahr gesehen deutlich mehr als 4800 Euro verdienen.

Familienangehörige sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei beim Ehegatten oder den Eltern mitversichert, wenn sie nur ein geringes Einkommen von weniger als 365 Euro haben. Für Mini-Jobber gilt her allerdings eine Erweiterung: Auch wenn sie 400 Euro im Monat verdienen, bleiben sie beitragsfrei familienversichert. Ganz wichtig: Selbst wenn das Einkommen durch unvorhersehbare Mehrarbeit zweimal im Jahr über 400 Euro im Monat liegt, geht die beitragsfreie Familienversicherung nicht verloren.

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