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Regelungen zur Pflichtangabe energetischer Kennwerte von Immobilien

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Bochum / Köln / Berlin – Angesichts steigender Energiekosten gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. So spielt für Mieter und Käufer von Immobilien der Verbrauch an Strom und Wärme mittlerweile eine entscheidende Rolle. Um Maßnahmen zur energetischen Sanierung in diesem Zusammenhang attraktiver zu machen und zu würdigen, hatte der Gesetzgeber über die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Einführung von verpflichtenden Energieausweisen für viele Gebäude beschlossen. Seit nunmehr fast sechs Jahren bewertet das Dokument die energetische Qualität eines Gebäudes beziehungsweise dessen Gesamtenergieeffizienz.

Quelle: RELEASE-NET GmbH
Quelle: RELEASE-NET GmbH

Der Energieausweis muss beim geplanten Verkauf oder der Vermietung potentiellen Käufern beziehungsweise Mietern vorgezeigt werden. Damit hat er unmittelbaren Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt. „Der Energieausweis hat vielerlei Vorteile. Zum einen macht er für Käufer und Mieter den Wärmeschutz transparent. Zum anderen profitieren Gebäudeeigentümer, in dem sie durch energetische Sanierung nicht nur langfristig Kosten sparen, sondern diese durch Vorlage des Ausweises Interessenten gegenüber dokumentieren und damit die Attraktivität ihrer Immobilie steigern können“, erklärt Willi Krüger, Leiter des technischen Betriebes der Niederberger-Gruppe.

Er macht zugleich auf gesetzliche Neuerungen aufmerksam, die mit der novellierten EnEV zum 1. Mai 2014 in Kraft treten werden. So werden Gebäude künftig beispielsweise auch Energieeffizienzklassen zugeordnet. Die wichtigste Neuerung betrifft jedoch die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises: Musste er bislang Interessenten nur zugänglich gemacht werden, muss er in Zukunft bereits bei der Besichtigung eines Gebäudes vorgelegt und dem Verkäufer bei Kauf einer Immobilie im Original beziehungsweise dem Mieter bei Vertragsschluss in Kopie ausgehändigt werden. Zudem müssen bestimmte energetische Kennwerte zu Gebäuden in Immobilienanzeigen enthalten sein.

„Der Energieausweis wird damit wichtiger denn je“, betont Willi Krüger. Für seine Ausstellung ist allerdings Expertenwissen notwendig. „Die energetischen Kennwerte gemäß der gesetzlichen Anforderungen zu ermitteln, setzt zum Teil sehr komplizierte Berechnungen voraus“, schildert der Betriebsleiter der Niederberger-Gruppe, die sich als bundesweit agierender Spezialist für infrastrukturelle und technische Gebäudedienste unter anderem auch auf die Ausstellung von Energieausweisen spezialisiert hat. Das Team rund um Willi Krüger besitzt auf dem Gebiet langjährige Erfahrung und die notwendigen Zusatzqualifikationen, die es zur Ausstellung der Ausweise berechtigt. „Selbstverständliche stehen wir Gebäudeeigentümern auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihres Objektes geht, die nicht zuletzt durch die am 1. Mai in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen noch einmal einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfährt“, so der Experte.

Quelle: RELEASE-NET GmbH

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