TAW-Seminar informiert Betreiber über Richtlinien und Auflagen
Wuppertal – Die meisten haben es wohl schon einmal gesehen: das CE-Kennzeichen. Von der EU eingeführt, um Verbraucher besser zu schützen , findet es sich auf unzähligen Produkten. Ob Telefon oder Notebook, Teddybär oder industrielle Fertigungsanlage, die zwei genormten Buchstaben sind in ganz Europa verbreitet. Doch was bedeutet das CE-Kennzeichen eigentlich genau? Und was sollten insbesondere Betriebs- und Werksleiter mittelständischer Unternehmen beim Thema CE beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet das Seminar „CE für Betreiber von Maschinen und Anlagen“, veranstaltet von der Technischen Akademie Wuppertal (TAW).
Eine CE-Kennzeichnung ist für viele, insbesondere technische Produkte, verpflichtend. Sie zeigt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU entspricht. Denn erst wenn die verschiedenen Richtlinien erfüllt sind, darf es in der EU vertrieben werden. Für Maschinen und Anlagen muss dementsprechend die Maschinenrichtlinie erfüllt sein. Besonderheit dabei: Die sogenannten Inverkehrbringer prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien für ihr Produkt gelten. „Vor allem Unternehmen, die eigene Maschinen und Anlagen betreiben, sind häufig unsicher, welche Regelungen für sie gelten“, sagt Dr. Stefan Mähler, Produktmanager bei der TAW.
Das Seminar will daher vor allem Betreibern von Maschinen und Anlagen einen Überblick über die Anforderungen der CE-Kennzeichnung geben. Ziel der Fortbildung ist es, Verstößen gegen die komplexen CE-Richtlinien vorzubeugen. „Auch Betreiber von Maschinen können schnell in die Rolle von Herstellern geraten, zum Beispiel wenn sie ihre Anlage umbauen oder erweitern“, erklärt Thomas Dörfel, TAW-Referent und Experte für die CE-Richtlinien. „Mitunter haben schon die Instandhaltung einer Anlage oder Schlosserarbeiten an einer Maschine eine neue CE-Kennzeichnungspflicht zur Folge. Wenn Unternehmen dann plötzlich die komplexen Richtlinien erfüllen müssen, stehen sie oft vor einem großen Fragezeichen“, so Dörfel. Und Fehler bei der CE-Kennzeichnung eines Produkts können für Betreiber von Anlagen und Maschinen gravierende Auswirkungen haben. „Bei unsicheren Maschinen oder fehlenden Unterlagen besteht die Gefahr, dass die Behörden Maschinen und Produktionsmittel sogar stilllegen“, schildert Dörfel mögliche Folgen für die Betreiber.
Quelle: ots