Richtiger Zeitpunkt der Renovierung sichert Steuervorteile
München. Wer sein bisher selbst genutztes Haus in Zukunft vermieten will, muss oft umbauen und renovieren. Die Kosten dafür sollen natürlich als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, auch wenn die Maßnahmen noch zur Zeiten der Selbstnutzung erfolgt sind. Das aber ist schwierig, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofes (AZ: IX R 51/08) zeigt.
Denn für die Frage des Werbungskostenabzugs kommt es nicht auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an, sondern allein auf den Zeitpunkt der Renovierungsmaßnahme. Wer also bereits während der Zeit der Selbstnutzung kurz vor dem Auszug aus der Wohnung die Heizungsanlage erneuert, damit sich die Wohnung anschließend besser vermieten lässt, kann die Kosten trotzdem nicht als Werbungskosten absetzen. Erfolgt die Renovierung hingegen nach dem Auszug aus der Wohnung, können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Das richtige Timing spart also bares Geld.
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