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Rürup-Verträge müssen für Sonderausgabenabzug zertifiziert sein

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Hemsbach. Seit dem 1.1.2010 müssen auch Rürup-Rentenverträge staatlich zertifiziert sein, damit der Sparer in den Genuss der Steuervorteile kommt. Das berichtet das Portal steuerrat24.de. Bisher war das nicht vorgeschrieben, sodass jeder selbst dem Finanzamt gegenüber belegen musste, dass der Vertrag die erforderlichen Rahmenbedingungen einhält. Das neue Modell gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge, sodass auch die Bedingungen bestehender Verträge von der Zertifizierungsstelle geprüft werden. Die Zertifizierung ist die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge als «Altersvorsorgeaufwendungen» im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind.

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