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Sachsen empfiehlt Kommunen Schadenersatzklagen wegen Zinswetten

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Dapd. Als erstes Bundesland hat Sachsen seinen Städten und Kreisen zu etwaigen Schadenersatzklagen wegen verlustreicher sogenannter Swap-Geschäfte geraten. Die rechtliche Prüfung sollte „aufgrund der kurzen Verjährungsfristen sofort durchgeführt werden“, zitierte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Sonntag vorab aus einem Schreiben des Dresdner Innenministeriums.

Hintergrund des Briefs sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der im März eine Bank wegen Falschberatung bei derartigen Zinswetten zu Schadenersatz verurteilt hatte. Über 2.600 solche Verträge hätten Geldinstitute mit Kommunen, städtischen Unternehmen und Zweckverbänden geschlossen.

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