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SAP geht in die Berufung

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Der Streit um das SAP Geschäftsmodell geht in die nächste Runde

Herzogenrath – Die SAP Deutschland AG & Co KG akzeptiert das Urteil des Landgerichts Hamburg nicht und hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg (Az. 3 U 188/13) eingelegt. Das Landgericht Hamburg hatte in einem Unterlassungsklageverfahren zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware verboten. Das Geschäftsmodell des Konzerns wird auch durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Quelle: susensoftware
Quelle: susensoftware

Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 25.10.2013 zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Landgerichts dürfen diese beiden Klauseln zukünftig im geschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden. Eine dritte Klausel erachtete das Gericht für zulässig.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das Berufungsverfahren ist bei dem Oberlandesgericht Hamburg anhängig. Bei dem Verfahren handelt es sich um die Klage der Susensoftware GmbH aus Herzogenrath gegen die SAP Deutschland AG & Co. KG (LG Hamburg, AZ 315 O 449/12). In Bezug auf die dritte von Susensoftware beanstandete Klausel, die sich auf die Softwarepflege bezieht, wurde von susensoftware Anschlussberufung eingelegt.

Axel Susen, Geschäftsführer der susensoftware GmbH erklärt: „Wir wollen, dass SAP Ihr Geschäftsmodell kundenfreundlicher gestaltet. Dazu sollten die AGB geändert werden.“

Das Berufungsverfahren wird für susensoftware von der Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Dr. Jana Jentzsch in Hamburg geführt. „Das Urteil gibt ein Stück mehr Rechtssicherheit für die Käufer und Verkäufer gebrauchter Software“, sagt Andreas Meisterernst, auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt aus München, der bereits im Juli 2012 eine Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof erwirkt hatte.

Quelle: susensoftware

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