München (dapd). Wenn auf ramponierten Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Halle weist der ADAC in München hin.
In dem Fall war ein Autofahrer nachts bei dichtem Verkehr auf der A 9 München-Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem Betonfraß ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssten durch ein Warnschild auf solche Schäden aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen würden. Somit habe das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse den entstandenen Schaden ersetzen.