Geht ein Schlüssel verloren, stellt dies natürlich immer ein überaus großes Ärgernis dar. In den meisten Fällen ist schließlich nicht nur eine kostspielige Türöffnung durch einen professionellen Schlüsseldienst nötig, sondern es können ebenfalls nicht zu unterschätzende Folgekosten durch den Schlüsselverlust entstehen. Besonders, wenn es sich um einen Schlüssel einer komplexen Schließanlage handelt und somit sämtliche angeschlossene Schlösser einem Austausch unterzogen werden müssen, können durchaus vier- bis fünfstellige Kosten im Raum stehen.
Unabhängig davon, ob der Schlüssel zu einer Haustür, einem Bürogebäude oder einem Auto verloren geht – der Aufsperrdienst für Autos in Hamburg vom AOS Schlüsseldienst Hamburg leistet in jedem Fall schnelle und professionelle Hilfe.
Doch kommt eigentlich die Versicherung für die so entstehenden Kosten auf? Der folgende Artikel beantwortet diese Frage.
Schlüsselverlust – Zahlt die Versicherung?
Grundsätzlich ist die Schlüsselart entscheidend dafür, welche Versicherung zuständig ist, wenn ein Schlüssel verloren geht. Durch die Versicherungen wird eine grundlegende Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Schlüsseln vorgenommen.
Fremder Schlüssel geht verloren
Es gibt einige private Haftpflichtversicherungen, bei denen der Verlust fremder Schlüssel durch den Grundschutz abgesichert ist. Allerdings sind stets die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob diese einen Schlüsselverlust enthalten oder dieser zusätzlich versichert werden muss.
Generell wird im Bereich der fremden Schlüssel zwischen beruflich und privat genutzten Schlüsseln unterschieden. Einen fremden privaten Schlüssel stellt etwa der Wohnungsschlüssel, der durch den Vermieter überreicht wird, dar. Werden einem Mitarbeiter durch den Arbeitgeber Schlüssel für Büroräume überlassen, handelt es sich bei diesen um fremde beruflich genutzte Schlüssel.
Falls es zu einem Verlust einer dieser Schlüsselarten kommt, kann dies über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Übernommen werden dann die Kosten für den Austausch der betreffenden Schlösser.
Eigener Schlüssel geht verloren
Kommt es zu dem Verlust von eigenen Schlüsseln für Wohneigentum, lässt sich dies durch die private Haftpflichtversicherung nicht abdecken. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eigene Schlüssel über die Hausratversicherung zu versichern. Diese zahlt dann etwa für die Öffnung der Tür, allerdings findet keine Übernahme der Kosten für einen Schlossaustausch statt.
Sollte der Gesamtschlüssel für das Haus verloren gehen, wenn in einer Miet- oder Eigentumswohnung gelebt wird, können die Kosten, die zu Lasten der Hausgemeinschaft gehen, über die Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Allerdings ist dabei der Anteil der Kosten für die eigene Mietwohnung nur abgedeckt, wenn es sich um den fremden Schlüssel des Vermieters handelt – bei Eigentumswohnungen sind die Kosten nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt.
Autoschlüssel geht verloren
Geht der Autoschlüssel verloren, ist dies nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert. Das gleiche gilt im Übrigen auch für verlorene Schlüssel zu Schließfächern, Tresoren oder beweglichen Gegenständen.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, die anfallenden Kosten, die mit dem Verlust des Autoschlüssels verbunden sind, über die Kfz-Versicherung abzusichern.
Die Folgeschäden des verlorenen Schlüssels
Bei dem Verlust eines Schlüssels kann es im schlimmsten Fall im Nachgang dazu kommen, dass in das betroffene Gebäude mithilfe des verlorenen Schlüssels eingebrochen wird. Allerdings können in die private Haftpflichtversicherung derartige Folgeschäden, die sich auf den verlorengegangenen Schlüssel zurückführen lassen, nicht eingeschlossen werden.
Bei privaten Häusern oder Wohnungen kann jedoch durch die Hausratversicherungen eine Ersatzleistung erwirkt werden. Eine Entschädigung ist bei Räumlichkeiten, die geschäftlich genutzt werden, daneben in Form einer Inhaltsversicherung denkbar.