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Schneeräumpflicht kann auf Mieter delegiert werden

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Henstedt-Ulzburg. Zwar unterliegen Eigentümer von Immobilien der Schneeräumpflicht. Doch können Vermieter diese Aufgabe per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Dabei empfiehlt sich für beide Seiten eine Haftpflichtversicherung, wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt. Während der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung braucht, sollte der Vermieter über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.

«Fällt jemand, weil nicht geräumt wurde, kann er Schadenersatz verlangen, beispielsweise für eine kaputte Hose, Erstattung Verdienstausfall, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente – dafür tritt die Haftpflichtversicherung ein», sagte BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck.

Hauseigentümer sollten zudem eine Elementarschadenversicherung abschließen. Damit ist auch der sogenannte Schneedruck versichert, wenn durch Schnee- oder Eismassen das Dach des Hauses eingedrückt wurde.

ddp.djn/jwu/

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