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Schufa und Co. – Mehr Rechte für Verbraucher gegenüber Auskunfteien

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Berlin. Verbraucher haben ab heute (1. April) aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verbesserte Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken. So können sie einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Eine der bekanntesten Auskunfteien ist die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung).

Die Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben wurden sowie den Zweck der Speicherung. Zusätzlich soll der Verbraucher seinen sogenannten Scorewert erfahren, der die Bonität einer Person beschreibt.

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