Ein gemeinsames Zuhause im Alter
Lange hatten pflegebedürftige Senioren nur die Wahl zwischen Pflege in den eigenen vier Wänden oder im Pflegeheim. Doch seit ein paar Jahren gibt es eine Alternative: Wohngruppen, in denen mehrere Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf zusammen in einer Wohnungs- oder Hausgemeinschaft leben. Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung, gibt Tipps für die Gründung einer betreuten Senioren-WG und erläutert, mit welchen Leistungen die Pflegekasse die WG-Mitglieder unterstützt.
Alternative Wohnform im Alter
Was bei Studenten schon lange gang und gäbe ist, wird nun auch bei Senioren immer beliebter: Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland ambulant betreute Senioren-Wohngruppen, kurz „WGs“. „Viele Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben und in einer häuslichen Umgebung zu bleiben“, so Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Wer pflegebedürftig ist und weder in ein Seniorenheim umziehen noch alleine zu Hause wohnen möchte, für den kann eine betreute WG eine gute Alternative sein.“ Dabei teilen sich die pflegebedürftigen Bewohner die Wohnung oder ein Haus und leben in einer familienähnlichen Gemeinschaft zusammen. Auf seine Privatsphäre muss dabei niemand verzichten. Allerdings können die Bewohner den Alltag gemeinsam gestalten, etwa zusammen kochen, Spieleabende veranstalten oder Besuch empfangen. „Ein harmonisches Zusammenleben in der WG beugt der Einsamkeit im Alter vor“, so die DKV Pflegeexpertin.
Senioren-WG gründen: Erste Schritte
Wer eine eigene Senioren-WG gründen möchte, sollte sich zunächst Gedanken über folgende Fragen machen: Wie soll das neue Zuhause aussehen und wer zieht mit in die WG? Gründer einer WG können Mitbewohner beispielsweise über Zeitungsanzeigen oder einen Aushang im nächstgelegenen Seniorentreff finden. Oft ist auch die Anfrage bei einer Pflegeberatung, wie zum Beispiel Compass, sinnvoll, die kostenlos und vor Ort berät und unterstützt. Auch ambulante Pflegedienste können hilfreich sein. Als nächstes steht dann die Suche nach geeignetem Wohnraum an: WG-Gründer sollten darauf achten, dass abhängig von der zukünftigen Gruppengröße genügend Raum zur Verfügung steht. „Große Wohnungen sind bezogen auf den Quadratmeter oft preiswerter als kleinere. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben, kann deshalb auch finanzielle Vorteile bieten“, so der Tipp der DKV Pflegeexpertin. Die Wohnung oder das Haus sollten in jedem Fall seniorengerecht und barrierefrei sein. Wichtig ist außerdem, im Vorfeld zu klären, welche Tätigkeiten die zukünftigen WG-Bewohner selbst übernehmen können und wo sie Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen. Bei der Gestaltung des Mietvertrages empfiehlt es sich dann, auf klare Regelungen hinsichtlich Miete und Auszug zu achten. Entscheidungen zu allen Fragen bezüglich der gemeinsamen Wohnung und des Zusammenlebens fällt die Wohngruppe gemeinsam. Die Kosten für eine Haushaltshilfe lassen sich ebenfalls teilen. Auch ein Pflegedienst kann die Gruppe gemeinsam betreuen. Diesen können die Bewohner frei auswählen.
Förderung: Welche Leistungen erbringt die Pflegekasse?
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz hat die Regierung bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet. Auch Mitglieder von Wohngemeinschaften profitieren von den neuen Regelungen. Eine erhöhte Förderung gibt es für Gruppen, in denen regelmäßig mindestens drei Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf zusammenleben und die von mindestens einer Pflegekraft betreut werden. Bei Gründung einer solchen Wohngemeinschaft zahlt die Pflegeversicherung jedem Bewohner bis zu 4.000 Euro – pro Gruppe aber nicht mehr als 16.000 Euro. Diese finanzielle Unterstützung ist für den behinderten- und altersgerechten Umbau der Wohnung vorgesehen. Wichtig: Kosten beim Neubau einer Wohnung sind nicht förderfähig. „Darüber hinaus erhält jeder Bewohner mit Pflegebedarf für die Organisation der Pflege eine Pauschalzahlung von 205 Euro monatlich“, erläutert Gabriele Thomaßen. Durch das Pflegestärkungsgesetz reicht seit Januar 2015 bereits Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz aus, um diese Leistungen zu erhalten. Das betrifft insbesondere Demenzkranke.
Text: ERGO Versicherungsgruppe