Erfolgreiche Prävention: Die Zahl der Arbeitsunfälle ist seit Jahren rückläufig
Der Fehlgriff an einer Maschine, das Stolpern im Treppenhaus, ein Unglück im Straßenverkehr – Tag für Tag ereignen sich tausende Arbeitsunfälle in Deutschland. Erfreulich ist immerhin: Die Zahl geht konstant zurück, auf etwas über 885.000 gemeldete Unfälle im Jahr 2012, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Gut 20 Jahre zuvor, 1991, waren es noch mehr als doppelt so viele: über 1,8 Millionen. Arbeitgeber sind dabei in der Pflicht, für sichere Bedingungen im Betrieb zu sorgen, und können zudem die Beschäftigten zu mehr Umsicht anleiten. Unfälle vermeiden Idealerweise beginnt dies bereits in der Ausbildung.
„Schon in den ersten Berufsjahren sollten die Einsteiger für mögliche Gefahren sensibilisiert und auf ein sicheres und vorausschauendes Verhalten trainiert werden“, sagt Christian Sprotte, Pressesprecher der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Denn jeder Unfall hat nicht nur persönliche schmerzhafte Folgen, sondern verursacht auch wirtschaftliche Schäden. „Das Ziel sollte daher lauten, die Zahl der Arbeitsunfälle durch Umsicht, Information und sichere Arbeitsbedingungen weiter zu senken“, so Sprotte weiter. Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Betriebe dabei, unter www.bgetem.de gibt es mehr Informationen. Erste Hilfe – aber richtig Trotz aller Vorsicht lässt sich naturgemäß nicht jeder Unfall verhindern. Kommt es zu einem Personenschaden, ist schnelle Hilfe gefragt. „Doch bei vielen hapert es einfach an den entsprechenden Kenntnissen. Sie trauen sich daher nicht, etwas zu unternehmen, aus Angst, Falsches zu tun“, sagt Christian Sprotte. Ein Problem, das sich nur durch ein regelmäßiges Training ändern lasse. Gut zu wissen: Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die Ausbildung von Ersthelfern in Unternehmen. Lehrgänge können vor Ort bei vielen Organisationen absolviert werden. Allerdings sollten Erste-Hilfe-Kurse alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Liegt die letzte Schulung mehr als drei Jahre zurück, ist ein neuer Grundkurs fällig.
Quelle: ots