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Sicher und sorgenfrei feiern: Tipps vom Versicherungsexperten

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Nürnberg – Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Hochsaison für Sommerfeste, Betriebsfeiern und Firmenjubiläen. Doch Sommerwetter und Feierlaune haben auch ihre Tücken: „Ein Gewitter, ein kleiner Unfall – und schnell kann aus dem fröhlichen Anlass ein Fall für die Versicherung werden“, warnt Jürgen Schulze, Experte für Betriebsversicherungen bei der NÜRNBERGER Versicherung, und erläutert, worauf Veranstalter achten sollten, um sich und ihre Gäste wirksam vor den finanziellen Folgen kleinerer und größerer Unglücke zu schützen.

Welche Versicherungen braucht ein Sommerfest?

Ein Sommergewitter beschädigt das Festzelt, betrunkene Gäste zerstören die Musikanlage, ein Kind verletzt sich am Würstchengrill – ein Betriebsfest kann zahlreiche Gefahren bergen. „Auf die Veranstalter können dann schnell hohe Schadenersatzansprüche zukommen“, warnt Jürgen Schulze, Experte für Betriebsversicherungen bei der NÜRNBERGER Versicherung. Diese werden in der Regel jedoch nicht von der herkömmlichen Betriebsversicherung abgedeckt. „Wichtig ist daher ein individuell passender Versicherungsschutz, der alle bestehenden Risiken abdeckt und auf die Größe der Veranstaltung zugeschnitten ist“, erklärt der Versicherungsexperte. „Um eine Veranstaltung grundlegend abzusichern, sollten unbedingt eine spezielle Haftpflichtversicherung und eine sogenannte Ausstellungsversicherung für Sachwerte und Technik abgeschlossen werden“, rät Jürgen Schulze. Besonders praktisch und sicher sind Paketlösungen wie der NÜRNBERGER VeranstaltungsSchutz, der außerdem noch eine Veranstaltungsausfall-Versicherung sowie eine Gruppen-Unfallversicherung für Helfer mit einschließt.

Quelle: NÜRNBERGER Versicherung
Quelle: NÜRNBERGER Versicherung

Auf die Größe kommt es an

„Das Sommerfest des örtlichen Sportvereins braucht natürlich einen anderen Versicherungsschutz als das 50-jährige Firmenjubiläum eines mittelständischen Produktionsbetriebes, bei dem neben Belegschaft samt Familien und den Geschäftspartnern auch Medien und Öffentlichkeit geladen sind“, weiß Jürgen Schulze von der NÜRNBERGER. Wichtig ist daher auch, besonders auf den passenden Schutz – zu den angemessenen Konditionen – für die jeweilige Veranstaltungsgröße zu achten. So bietet der VeranstaltungsSchutz der NÜRNBERGER drei Optionen für Veranstaltungen mit bis zu 500, 1.000 oder 5.000 Besuchern mit entsprechenden Versicherungssummen.

Schutz der Gäste: Haftpflichtversicherung

Firmenfeiern sind stets besondere Anlässe, die meist nicht nur Betriebsangehörige, sondern auch Gäste, Freunde und Familien involvieren. Catering, eine Band und besondere Freizeitaktivitäten für Groß und Klein runden das Angebot ab – und erhöhen gleichzeitig die Risiken einer Veranstaltung. „Das A und O sind natürlich geeignete Sicherheitsmaßnahmen“, erklärt der Versicherungsexperte. Doch auch bei aller Vorsicht lassen sich nicht alle Gefahren ausschließen. „Was häufig vergessen wird: Der gesetzliche Unfallschutz sichert bei Betriebsfesten natürlich nur Mitarbeiter ab“, so Jürgen Schulze. „Unfälle von anderen Gästen werden davon nicht erfasst.“ Dabei ist es schnell passiert: Ein Besucher stolpert über ein Kabel und bricht sich beim Sturz die Schulter – und auf den Veranstalter kommen hohe Kosten durch Heilbehandlung und Schmerzensgeldzahlungen zu. „Eine Haftpflichtversicherung, die solche Personen- und auch Sachschäden abdeckt, ist deswegen eigentlich unverzichtbar“, meint Schulze, Experte für Betriebsversicherungen. „Minimum für die Versicherungssumme sollten 3 Millionen Euro sein.“

Absicherung für Technik und Sachwerte

Betriebsfeiern sind ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern und sollen den Zusammenhalt im Betrieb fördern. „Viele Unternehmen investieren daher auch sehr hohe Summen für Location, Catering und Unterhaltungsprogramm“, erläutert Jürgen Schulze. Eine umfassende Ausstellungsversicherung für Inventar und Technik schützt vor finanziellen Einbußen durch Beschädigung oder Verlust – auch bei unberechenbaren Gefahren durch Einbruch, Feuer oder Sturm: „Die Beschädigung von Festzelten durch ein plötzlich aufkommendes Sommergewitter ist fast schon ein klassischer Versicherungsfall“, weiß Versicherungsexperte Schulze aus langjähriger Erfahrung. Im Hinblick auf die Technik sollte zudem auf einen sogenannten Allgefahrenschutz geachtet werden, der auch Beschädigungen durch Vandalismus oder Kurzschluss abdeckt. „Das ist wichtig, wenn beispielsweise unerfahrene Kollegen die Anlage falsch anschließen und versehentlich einen Defekt verursachen.“ Der NÜRNBERGER VeranstaltungsSchutz zum Beispiel ersetzt dann auch in diesem Fall die Reparaturkosten.

Risiken für Helfer: Gruppen-Unfallversicherung

Firmenfeiern fungieren als Dank und als Motivation für die Mitarbeiter. Um ein unvergessliches Erlebnis zu gestalten, sind häufig viele Mitarbeiter, Freiwillige und Helfer an der Organisation und Durchführung beteiligt. Wiederum gilt: Durch den gesetzlichen Unfallschutz sind nur Angestellte abgesichert. „Für alle übrigen Mitwirkenden – vom Parkanweiser bis zur Servicekraft – sollte der Organisator unbedingt eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen“, meint Jürgen Schulze. Diese leistet, wenn während der Veranstaltung oder beim Auf- und Abbau ein Unfall passiert oder trägt sogar die Bergungskosten, wenn bei einer Outdoor-Veranstaltung in den Bergen ein Mitglied des Helferteams abstürzt und von der Bergwacht gerettet werden muss.

Ausfallrisiko? Ausfallschutz!

Die Versicherungsdauer sollte unbedingt die gesamte Veranstaltungszeit inklusive Auf- und Abbau umfassen, also nicht nur den eigentlichen Veranstaltungstermin, sondern auch einen Puffer von mindestens zwei Tagen vorher und nachher. „Das ist besonders im Hinblick auf die Unfallversicherung wichtig“, so Jürgen Schulze. „Insbesondere für größere Veranstaltungen ist außerdem ein Ausfallschutz sinnvoll“. Muss das Fest zum Beispiel wegen eines öffentlichen Stromausfalls abgebrochen werden oder wird wegen einer Sturmwarnung von den Behörden abgesagt, übernimmt die Ausfallversicherung bereits entstandene Kosten wie etwa für bestellte Speisen und Getränke oder die gebuchte Band.

Quelle: NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

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