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So geraten die Betriebsferien nicht zum Albtraum

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2021-12-02-Betriebsferien
Foto ©Von Daniel Ernst@adobe.com

Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, an einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres Betriebsferien anzusetzen. Durch solche Ferien kann sich beispielsweise auch der Chef einmal erholen und auch die Produktivität der Mitarbeiter wird in den meisten Fällen gefördert. Jedoch können Betriebsferien auch zum absoluten Albtraum werden – vorausgesetzt, man setzt sich nicht mit der richtigen Planung auseinander. Aus diesem Grund soll es im Folgenden darum gehen, was man bei der Organisation von Betriebsferien beachten sollte, damit alles reibungslos über die Bühne geht.

1: Die Betriebsferien rechtzeitig ankündigen

Aus Rücksicht auf die eigenen Angestellten sollte man die Betriebsferien so früh wie nur möglich ankündigen. Hier bietet sich logischerweise der Anfang des Jahres an, da die Mitarbeiter hier ihren Urlaub noch nicht verplant haben und diese dadurch die Möglichkeit haben, ohne Hektik planen zu können. Den Angestellten erst kurz vorher Bescheid zu geben, ist in keinem Fall empfehlenswert und wirkt sich auch nicht gerade positiv auf das Klima im Unternehmen aus. Darüber hinaus sollte man bei der Planung auch so gut es geht auf die Wünsche der Angestellten eingehen, damit niemand benachteiligt wird.

2: Die Betriebsferien richtig  organisieren

Betriebsferien zu machen, bedeutet nicht, dass man den Betrieb einfach von heute auf morgen schließt und niemandem Bescheid sagt – das kann ansonsten unter anderem im Verlust von wertvoller Kundschaft resultieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, alles angemessen zu organisieren. Ein besonders beliebter Zeitpunkt für Betriebsferien ist der Zeitpunkt zwischen Weihnachten und Neujahr. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, eine Anrufbeantworter Ansage für Weihnachten einzurichten. Eine solche Ansage sorgt dafür, dass alle, die in der Firma anrufen, bestens informiert sind.

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3: Regionale Kooperationen in Betracht ziehen

Ebenfalls sinnvoll kann das Eingehen einer regionalen Kooperation sein. So kann man sich beispielsweise an ein anderes Unternehmen wenden und mit diesem vereinbaren, dass es über den Zeitraum der Betriebsferien Vertretung leistet. Das kommt nicht nur den Kunden zugute, sondern sorgt auch für weniger Konkurrenzkampf, unter dem alle Unternehmen leiden.

4: Akzeptanz der Mitarbeiter als Voraussetzungen sehen

Auch wenn die Angestellten nicht dazu berechtigt sind, die Betriebsferien abzulehnen und Arbeitgeber insofern wann immer sie möchten Betriebsferien anordnen dürfen, sollte man die Mitarbeiter doch so gut es geht in die Entscheidung miteinbeziehen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen eventuell existierenden Betriebsrat über die anstehenden Betriebsferien zu informieren. Wenn man sich mit diesem nicht einigen kann, ist es in der Regel nur noch zielführende, wenn man eine Einigungsstelle aufsucht.

Des Weiteren muss man bei der Planung der Betriebsferien auch darauf achten, dass man nicht den gesamten Urlaubsanspruch der Angestellten einfordert – das wäre auch gar nicht zulässig. Es ist nämlich so, dass die Angestellten über einen „nicht unerheblichen Teil“ der ihnen zustehenden Urlaubstage selbst verfügen dürfen müssen. In der Regel sind in diesem Zusammenhang etwa zwei Wochen ein angemessener Zeitrahmen für die Betriebsferien.

Man sollte allerdings in jedem Fall darauf achten, dass jedem Mitarbeiter nach Ende der Betriebsferien noch genügend Urlaubstage zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich erst im späteren Verlauf des Jahres um die Planung der Betriebsferien kümmert, was jedoch wie bereits erwähnt nicht zu empfehlen ist.

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