Betriebe und Gewerbe sind oftmals Opfer von Einbruchdiebstählen. Auf Betriebsgeländen befinden sich in vielen Fällen hochwertige Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge oder auch Waren, die ein gern gesehenes Ziel von Einbrechern oder Randalierern darstellen. Jeder Inhaber eines Betriebes sollte sein Gewerbegrundstück entsprechend absichern, um das Betriebsgelände bestmöglich schützen zu können.
Einzäunung des Betriebsgeländes
Eine Zaunanlage samt Toren und Türen ist ein klassisches Element in einem Sicherheitskonzept für Betriebsgelände. Sie dienen einer optischen Ab- und Eingrenzung des Grundstücks und können zudem vor Einbrechern schützen. Dabei kommt es entscheidend auf die verschiedenen Materialien und Ausführungen des gewählten Zaunes an. Ein zu niedriger Zaun beispielsweise kann problemlos von Einbrechern überwunden werden. Ein herkömmlicher Maschendrahtzaun bietet auch wenig Schutz vor Einbrechern, da er leicht aufgeschnitten oder aufgebrochen werden kann. Ebenso unsicher ist eine bloße Hecke, die zwar einen Sichtschutz darstellt, aber keine hohe Schutzwirkung hat.
Ein Doppelstabmattenzaun als Industriezaun ist dagegen ein solider Schutz vor dem Zutritt Unbefugter. Der Zaun ist stabil, langlebig und besonders einfach in der Pflege. Wer sich nicht mit der klassischen Variante begnügen möchte, entscheidet sich für spezielle Sichtschutzmatten, die unkompliziert in den Zaun integriert werden können. Ein Stabmattenzaun in anthrazit oder schwarz sieht nicht nur elegant aus, sondern schützt so auch vor nicht gewollten Blicken.
Das in den Zaun integrierte Tor muss ebenfalls bestimmten Anforderungen genügen. Es sollte ausreichend groß sein, damit es auch von Betriebsfahrzeugen passiert werden kann. Mit einem Zaunsystem hat der Betriebsinhaber die volle Kontrolle darüber, wer das Gelände betritt.
Sicherheitsdienst und Zugangskontrollen
Die Zufahrt zum Betriebsgelände kann über ein Torsystem, ein Drehkreuz oder eine Zufahrtsschranke geregelt werden. Auf diese Weise wird der Zugang für Besucher und Angestellte mittels Ausweises oder Chipkarte möglich. Ebenso kann speziell für diese Aufgabe geprüftes und geschultes Personal eingestellt werden. Extra engagierte Mitarbeiter können die Zufahrtsschranke steuern oder am Empfang die Identität der Personen kontrollieren und die Unterlagen wie Terminbestätigungen oder Lieferscheine überprüfen, um sicherzugehen, dass der Zutritt nur berechtigten Personen gewährt wird.
Das Personal des Sicherheitsdienstes kann zusätzlich in regelmäßigen Abständen Kontrollrunden über das Betriebsgelände tätigen. Dabei können Beschädigungen am Zaun oder verdächtige Personen festgestellt werden.
Videoüberwachung
Das Betriebsgelände kann mittels Videokameras überwacht werden. Bereits die Installierung von Kameras dient als Abschreckung für Diebe. Hier wäre es auch möglich, lediglich Attrappen zu befestigen. Zu empfehlen sind dennoch eher funktionstüchtige Kameras. Eine Videoüberwachung eines Betriebsgeländes ist grundsätzlich nicht verboten. Bei der Installierung von Kameras sind jedoch einige Aspekte zu beachten. Die Videokameras sind so auszurichten, dass sie nur das Betriebsgelände erfassen. Zudem müssen die gespeicherten Daten automatisch in regelmäßigen Abständen gelöscht werden, um dem Datenschutz genüge zu tun. Außerdem muss auf die installierten Kameras und die Videoüberwachung ausreichend hingewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel über gut einsehbare Hinweisschilder.
Die gespeicherten Videoaufnahmen dienen in erster Linie als Beweis und zur Überführung bei bereits erfolgten Straftaten. Mit der Videoüberwachung besteht aber auch die Möglichkeit, bevorstehende Straftaten zu verhüten, indem das Sicherheitspersonal die Videoaufnahmen in Echtzeit verfolgt und kontrolliert.
Mechanische Sicherung
Landwirtschaftliche Geräte und andere Arbeitsmaschinen sind oftmals sehr wertvoll und daher ein beliebtes Ziel von Dieben. Es gibt eine Vielzahl von mechanischen Sicherungen, die nachgerüstet werden können. Auf diese Weise kann beispielsweise der Lenkzylinder eines Traktors blockiert werden, um die Diebe am Wegfahren und Stehlen des Fahrzeuges zu hindern.