Sondersteuer auf Banker-Boni laut Rechtsgutachten offenbar erlaubt
Düsseldorf. Das Grundgesetz soll dem Gesetzgeber einem Rechtsgutachten zufolge erlauben, Sondersteuern auf Banker-Boni zu erheben. Wie das Düsseldorfer «Handelsblatt» (Montagausgabe) berichtet, widerspricht die interne Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die eine solche Strafsteuer als verfassungswidrig verworfen hatte.
Damit komme nun wieder Bewegung in die Debatte, wie die Finanzwelt an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werden kann. Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hänge die Antwort auf die Frage, ob eine Sondersteuer erhoben werden darf, nur «von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung» ab. Möglichkeiten dafür gäbe es. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer lediglich «trennscharf und nachvollziehbar» von anderen Steuern abgrenzen.
Merkel hatte die bereits in Großbritannien geltende Sondersteuer zwar als «charmante Idee» bezeichnet, eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin setzt stattdessen auf eine internationale Börsentransaktionssteuer.
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