Spagat zwischen Windeln und Bildung
Die Betreuung von Kindern während des Studiums oder in der Ausbildung ist vor allem für junge Mütter eine außerordentliche Herausforderung. Der Nachwuchs ist in dieser Situation zum Mittelpunkt des neuen Lebens geworden. Zusätzlich müssen die Eltern für den Lebensunterhalt ihrer jungen Familie sorgen und nicht zuletzt möchten sie ihre Aus- und Weiterbildung erfolgreich beenden. Eine Hürde, die vielen jungen Menschen zu hoch ist: 2012 brachen laut Monitor Familienforschung des BMFSFJ insgesamt 41 Prozent der Auszubildenden ihre Lehre ab, als der Nachwuchs kam. Bei den Studenten war es jeder Zehnte.
Dabei gibt es durchaus Wege und Lösungen, diese schwierige Lebensphase zu meistern. Die Kindererziehung lässt sich mit einer Ausbildung oder einem Studium in Teilzeit kombinieren: Auszubildende können hierfür die Regellehrzeit offiziell verlängern. Studierende können entweder Urlaubssemester einlegen oder die Regelstudienzeit verlängern, um die Belastungen durch das Studium zu verringern. Wer sich Urlaubssemester gönnt, um das eigene Kind zu betreuen, kann wie berufstätige Eltern in Elternzeit gehen. Statt BAföG wird dann Elterngeld gezahlt und das Studium nach Beendigung der Elternzeit fortgesetzt.
Für den Nachwuchs stehen Tagespflegeeinrichtungen wie Kinderkrippe und Kindergarten zur Verfügung. Mitunter ist aber auch eine Tagesmutter die bessere Lösung. Studierende sollten zudem prüfen, ob die Hochschule eine Unterbringung in einem hauseigenen Kindergarten anbietet, so dass sich die jungen Mütter und Väter voll auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren können.
Natürlich ist die Betreuung der Kinder mit zusätzlichen Kosten verbunden. Über die Grundversorgung durch Eltern- und Kindergeld hinaus lassen sich weitere finanziellen Hilfen beispielsweise aus Stiftungen, von Vereinen oder kirchlichen Organisationen in Anspruch nehmen. Außerdem können studierende Mütter und Väter zusätzlich zum BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. „Und was viele nicht wissen: Noch während sie sich in der Ausbildung befinden, können sie ohne weiteres in Elternzeit gehen, ohne ihre Lehre vorzeitig zu beenden. Die Ausbildung wird dann nach beendeter Elternzeit fortgesetzt“, informiert Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad Deutschland. „Wenn es finanziell extrem eng wird, lohnt es sich zu prüfen, ob Zuschüsse oder sogar eine Erstattung für die Kosten der Kinderbetreuung möglich sind. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind je nach Bundesland spezifisch geregelt. Der Kreis, die Stadt oder die Gemeinde legen die Höhe des Tagespflegegeldes fest, nach der sich eine etwaiger Zuschuss oder die Kostenübernahme richtet.“
Fazit: Nicht immer ist es einfach, aber meist ist es zu schaffen – Kind, Ausbildung und Finanzen auch in jungen Jahren so zu koordinieren, dass am Ende die persönliche Weiterentwicklung nicht leidet und der Start ins Berufsleben trotz der Mehrfachbelastung gelingt.