Cupertino, Kalifornien (ots/PRNewswire) –
Roamware, Inc., der weltweit führende Anbieter von Servicelösungen für Mobilfunkbetreiber, gab heute bekannt, dass nach der Anspruchsauslegung durch das Amtsgericht von Delaware dem Antrag auf Nichtverletzung der US-Patente (6.920.487 und 7.231.431) der Starhome GmbH durch Roamware stattgegeben wurde. Starhome hatte gegen Roamware und dessen US-Kunden geklagt. Das Urteil wies Starhomes Ansprüche unter Vorbehalt zurück.
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„Dieser Prozess hat sich über zwei Jahre hingezogen, und wir sind mit dem jüngsten Urteil zufrieden“, so Kirk Williams, Vice President, General Counsel und Secretary für Roamware. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht die Sache korrekt entschieden hat und sind auf etwaige Berufungsverfahren vorbereitet“.
Roamware ist ein innovativer Vorreiter im Bereich Servicelösungen für Mobilfunkbetreiber und bekam innerhalb der letzten zehn Jahre über 75 Patente in verschiedenen Gerichtsbarkeiten weltweit zugesprochen. Das Unternehmen ist ein branchenweit anerkannter Pionier in Bereichen wie Traffic Redirection (Roaming Steering), Customer Experience Management, virtuelle Anwendungen für zuhause, Prüfung und Überwachung der Quality of Experience, Mehrfachnummern-Technologien sowie in neuen Bereichen wie LTE-Roaming und M2M.
Über Roamware, Inc.
Roamware, Inc. ist der international führende Anbieter von Servicelösungen für Mobilfunkbetreiber und bedient einen Kundenstamm von über 530 Mobilfunkanbietern in 160 Ländern. Roamware hat einen geschätzten Marktanteil von 60 Prozent an wertschöpfenden Marktservices und ist auf Steering, Daten-Roaming, Big Data-Business-Intelligence, CEM QoS, LTE, M2M und regulatorische Anforderungen für Betreiber spezialisiert, um diesen dabei zu helfen, ihr Einkommen zu steigern, ihre Kosten zu reduzieren und mit umwälzenden Technologien zu konkurrieren. Roamware hat seinen Hauptsitz in Cupertino in Kalifornien und unterhält Verkaufs- und Betriebsbüros weltweit.
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Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/62885/2330078/starhomes-patentverletzungsklage-gegen-roamware-abgewiesen/api