Haben Sie die Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten an einen Steuerberater übergeben, benötigt dieser einen Einblick in Ihre Finanzen. Der Steuerfachmann kann Ihnen sagen, wie hoch Ihr Gewinn ist und ob Ihr Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügt, um eine geplante Investition durchzuführen. Ist dieses enge Vertrauensverhältnis gestört, sollten Sie über einen Beraterwechsel nachdenken. Vorher ist es erforderlich, dass Sie Ihrem alten Steuerberater kündigen.
Welche Gründe sprechen für eine Kündigung des Steuerberatermandats?
Beauftragen Sie einen Steuerberater, übernimmt dieser mit dem Abschluss des Beratervertrages bestimmte Pflichten. Wenn er diese nicht mehr zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllt, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Berater gestört.
Als Gründe für die Kündigung eines Steuerberatermandats kommen z. B. die folgenden Punkte in Betracht:
- Der Steuerberater vergisst, Ihre Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln oder reicht diese verspätet ein. Ihr Finanzamt verhängt gegen Sie einen Verspätungszuschlag.
- Sie fühlen sich von Ihrem Steuerberater unzureichend über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens informiert. Sie wissen z. B. nicht, wann sich eine geplante Investition amortisiert.
- Ihr Steuerberater weist Sie nicht auf aktuelle Gesetzesänderungen oder Entscheidungen des Bundesfinanzhofs hin, die Ihr Unternehmen betreffen.
- Ihr Steuerberater missachtet die Verschwiegenheitspflicht. Er gibt z. B. gegenüber einem gemeinsamen Bekannten Auskunft über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Damit handelt der Berater entgegen der Verpflichtung, die ihm der Gesetzgeber auferlegt hat.
- Durch eine Fehlinformation Ihres Beraters erleiden Sie einen steuerlichen Nachteil.
Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie dem alten Berater kündigen?
Ein Steuerberaterwechsel sollte nicht auf Biegen und Brechen und von heute auf morgen durchgesetzt werden. Erstellt der alte Berater z. B. gerade die Jahresbilanz des Vorjahres, ist es für Sie günstiger, dass er seine Arbeit zum Abschluss bringt. Er kennt die Verhältnisse in Ihrem Unternehmen und kann daher einzelne Sachverhalte schneller zusammenbringen. Tätigen Sie z. B. einmal im Jahr eine größere Zahlung, weiß Ihr alter Steuerberater sofort, wie er diese zu verbuchen hat. Gehen aus dem Beleg keine anderen Angaben hervor, muss Ihr neuer Steuerberater sich erst bei Ihnen erkundigen, worum es sich handelt.
Um den besten Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel festzulegen, wählen Sie einen Termin, zu dem alle offen Arbeiten abgeschlossen sind.
Letztlich müssen Sie auch beachten, ob der mit dem alten Berater abgeschlossene Vertrag eine Kündigungsfrist enthält. Gegebenenfalls müssen Sie diese beachten und den alten Steuerberater für seine in dieser Zeit geleisteten Tätigkeiten entlohnen.
Welche Unterlagen benötigt der neue Steuerberater?
Damit Ihr neuer Berater die steuerlichen Angelegenheiten sofort übernehmen kann, benötigt er einige Unterlagen und wichtige Informationen. Neben den persönlichen Angaben zum Namen und zur Anschrift zählen hierzu die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer. Muss der Berater z. B. wegen der Mahnung des Finanzamts wegen einer nicht eingereichten Steuererklärung umgehend Fristverlängerung beantragen, kann er mithilfe dieser Informationen umgehend die erforderlichen Schritte einleiten.
Damit der neue Berater sich möglichst schnell einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage verschaffen kann, sollten Sie ihm sämtliche Buchführungs- und Bilanzunterlagen der letzten drei Jahre zukommen lassen. Fügen Sie diesen Dokumenten auch die letzten Steuererklärungen bei.
Um die laufende Buchführung weiter fortzuführen, benötigt der Berater von Ihnen die Kassenbuchführung, die Kontoauszüge des laufenden Monats und alle Ein- und Ausgangsrechnungen.
Hat sich Ihr Finanzamt zu einer steuerlichen Betriebsprüfung bei Ihnen angekündigt, sollten Sie Ihren neuen Berater umgehend darüber informieren. Eventuell ist es möglich, die Prüfung wegen des Beraterwechsels auf einen späteren Termin zu verschieben.