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Subventionsbetrug: Es passiert schneller, als man denkt

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Der Schock ist groß, falls plötzlich eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage wegen Subventionsbetruges im Briefkasten ist. Doch dies ist häufiger der Fall, als angenommen. Denn Subventionsbetrug ist ein Jedermannsdelikt, das auch viele Privatpersonen betrifft: Bereits leichtfertiges oder unsorgsames Handeln kann zum Subventionsbetrug führen. Das Vorhaben muss demnach nicht lange im Voraus geplant worden sein. Es reicht beispielsweise schon, dass ein Subventionsantrag nicht gänzlich ausgefüllt oder die entsprechende Dokumentation nicht pflichtgemäß aufbewahrt wurde. Wird schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Subventionsbetruges durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, sollte dringend ein Strafverteidiger Braunschweig mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht als juristischer Beistand konsultiert werden. Wie Ihnen dieser helfen kann, worum es sich bei einem Subventionsbetrug genau handelt und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie hier.

Was ist unter Subventionsbetrug zu verstehen?

Laut § 264 im Strafgesetzbuch handelt es sich um einen Subventionsbetrug, wenn über öffentliche (finanzielle) Mittel, die der Förderung der Wirtschaft dienen sollen, unrichtige oder unvollständige Angaben getätigt oder die Mittel entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet werden. Solch ein Missbrauch staatlicher Förderleistungen liegt z.B. dann vor, wenn eine Firma nur zum Schein existiert, damit die Gelder ausgezahlt werden.

Welche Strafen drohen bei Subventionsbetrug?

Subventionsbetrug wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Ein jeder, der selbst Subventionsbetrug begeht, andere hierzu anstiftet oder Beihilfe leistet, kann dabei als Täter belangt werden.

In einigen Fällen kann eine Selbstanzeige von der Strafe befreien oder diese zumindest mindern. Hierzu muss sich der Betrüger allerdings ernsthaft reuig sowie kooperativ zeigen. Doch selbst dann ist es nicht einfach, sich einer Strafe zu entziehen oder diese abzuschwächen. Hier hilft der Beistand eines spezialisierten Juristen, der Sie kompetent über Ihre Möglichkeiten berät und Sie professionell vertritt.

Verjährt Subventionsbetrug?

Nach fünf Jahren ist der Subventionsbetrug verjährt. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Leistungen vollständig erhalten worden sind. Wurden die Gelder beispielsweise in Raten ausgezahlt, startet die Verjährungsfrist bei Erhalt der letzten Rate.

Was ist strafbares Verhalten bei Subventionsbetrug?

Zum strafbaren Verhalten bei Subventionsbetrug zählt z.B., wenn bei einem Antrag auf Subvention relevante Angaben falsch oder unvollständig bzw. gar nicht gemacht wurden. Ebenso, wenn die Fördermittel zweckwidrig verwendet werden, liegt ein Subventionsbetrug vor. Denn häufig gibt es Verwendungsbeschränkungen, welche sich aus dem Subventionsbescheid, Rechtsvorschriften oder einem Vertrag mit dem Subventionsgeber ergeben. Darüber hinaus verhält sich strafbar, wer unrechtmäßig durch fehlerhafte Angaben Subventionsbescheinigungen erlangt, wie z.B. durch Zeugnisse, Privatgutachten und eidesstattliche Versicherungen.

Subventionsbetrug während Corona

Deutschlandweit wird in über 10.000 Fällen wegen Subventionsbetrug bezüglich Corona-Soforthilfen ermittelt. Hierbei handelt es sich ebenso um Subventionen im rechtlichen Sinne, da die Fördergelder zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise dienen. Um diese staatlichen Gelder zu erhalten, musste ein Nachweis und eine persönliche Erklärung über die tatsächliche Existenznot aufgrund der Pandemie vorgelegt werden. Viele Unternehmen haben diese Situation ausgenutzt und Falschangaben getätigt, da die Fördermittel zügig und ohne große bürokratische Hürden ausgezahlt wurden. Doch auch ohne Vorsatz sind vielen Antragstellern Fehler beim Ausfüllen der Dokumente unterlaufen. Falls auch Sie sich nun unsicher sind, ob Ihnen die erhaltenen Mittel tatsächlich zustehen, sollten Sie sich durch einen Strafverteidiger beraten lassen. So können gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen eingestellt oder auf mildernde Umstände plädiert werden.

Auch bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld im Zuge der Covid-19-Pandemie kam es immer wieder zu nicht der Wahrheit entsprechenden Angaben, wenn sich die Antragsteller nicht umfassend genug informiert haben, welche Rechte und Pflichten geltend sind. Auch hier kann eine Anzeige wegen Subventionsbetruges erfolgen und entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit sich führen. In solch einem Fall ist es ebenfalls ratsam, Fachanwälte einzuschalten.

Fazit

Strafverteidiger mit Expertise und Erfahrung im Wirtschaftsrecht können Sie über mögliche strafrechtliche Konsequenzen informieren sowie kompetent vertreten, falls Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder auch eine Anklage wegen Subventionsbetruges erhalten haben. Denn Subventionsbetrug als Betrugsstraftat passiert häufiger, als es die meisten Menschen annehmen würden. Hier besteht großes Interesse, die Betrugsfälle aufzuklären, insbesondere seit der Corona-Pandemie. Zögern Sie daher nicht, sich bei Unsicherheiten anwaltlichen Rat einzuholen, ehe Sie mit einer Geldstrafe oder womöglich Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Vor allem in undurchsichtigen Deliktsbereichen wie dem Subventionsbetrug wird Ihnen das Know-how eines Strafverteidigers zu Gute kommen.

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