Treppen sind entscheidend für den optischen und funktionalen Wert von Häusern. Mit dem richtigen Geländer sorgen wir für Sicherheit und geben dem Raum ein dominantes Gestaltungselement. Wenn die alte Treppe nicht mehr gefällt oder man das Haus anderer Menschen übernimmt, ist das Austauschen des Treppengeländers der schnellste und kostengünstigste Weg, die Treppe zu renovieren. Welche Bauvorschriften muss man dabei beachten und welche Materialien bieten sich an?
Verschiedene Treppengeländer-Varianten
Es gibt verschiedene Treppengeländer-Varianten, die uns einen sicheren Treppenaufstieg ermöglichen. Traditionell bestehen Treppengeländer in Wohnhäusern aus einem an der Wand angebrachten Handlauf und/oder einem gegenüberliegenden Gerüst. Dieses besteht mindestens aus Pfosten und einem Handlauf. Zwischen dem Handlauf und den Stufen braucht das Geländer eine „Füllung“, die verhindert, dass man durch die Pfosten fallen kann. Das können senkrechte, waagerechte Streben oder großflächige Platten sein.
Bausätze aus Edelstahl für Treppengeländer zeigen die große Varianz, die man in sein Treppengeländer bringen kann. Das Edelstahlgeländer dient hier als Gerüst, das nach Belieben mit einem Fallschutz und einem Handlauf der Wahl ausgestattet werden kann.
Worauf muss man achten beim Anbau eines Treppengeländers?
Das Treppengeländer ist ein Sicherheitsfaktor. Die Landesbauämter haben deshalb Vorschriften über den korrekten Treppenbau. Diese enthalten Informationen dazu, wie hoch ein Geländer bei welcher Treppenhöhe und Form sein muss, wie es aufgebaut sein sollte und aus welchen Materialien es bestehen muss. Diese Bauvorschriften enthalten beispielsweise die folgenden Vorgaben:
- Abstände – Zwischen einzelnen Streben und zwischen dem Ende der Stufe und dem Beginn des Geländers sollten maximal 12 Zentimeter Abstand liegen. Damit wird vermieden, dass Kinder ihre Köpfe durch das Geländer stecken oder hindurchfallen können.
- Leitereffekt – Horizontale Streben dürfen erst ab einer Höhe von 60 Zentimetern angebracht werden, um zu vermeiden, dass Kinder die Streben als Leiter nutzen.
- Höhe – Ab drei Stufen und einer Fallhöhe von 15 Zentimetern muss eine Treppe ein Geländer besitzen. Bei einer Fallhöhe von bis zu 12 Metern muss das Geländer mindestens 90 Zentimeter hoch sein. Bei höheren Fallhöhen sind es mindestens 110 Zentimeter.
Vorschriften für den Handlauf
Wer eine Treppe baut, sollte dabei auch an das Alter denken. Dafür muss die Treppe nicht nur gestalterisch ansprechend sein. Sie muss vor allem leicht und sicher zu nutzen sein. Um einen sicheren Treppenaufstieg zu gewährleisten, braucht das Treppengeländer einen passenden Handlauf. Er dient uns als Fallschutz und sollte deshalb an den richtigen Positionen angebracht sein. Die folgenden Vorgaben sind in den Bauvorschriften für Treppen enthalten:
- Breite – Der Handlauf braucht eine Mindestbreite von 25 bis 65 Millimetern.
- Höhe – Bei Treppen mit einer Fallhöhe bis zu 12 Metern muss der Handlauf in der Höhe von 80 bis 90 Zentimetern liegen. Bei Treppen mit einer höheren Fallhöhe sind es 80 bis 115 Zentimeter.
- Abstand – Der Handlauf muss mindestens 5 Zentimeter von der Wand entfernt sein.
- Form – Der Handlauf sollte oval oder rund und damit griffsicher sein. Er sollte zudem keine Unterbrechung haben, damit man ihn durchgehend fassen kann.
- Material – Das Material sollte griffig und stabil sein. Metall und Holz bieten sich an.
Investition in Sicherheit
Eine hochwertige Treppe aus bruchsicheren Materialien ist eine gute Investition in die Sicherheit eines Haushalts. Seine Bewohner erhalten einen sicheren und bequemen Treppenaufgang, wenn er durch ein gut gebautes Geländer mit Handlauf unterstützt wird. Wurde das Treppengeländer durch einen Profi angebracht, kann man zudem auf eine Versicherung zurückgreifen, wenn ein Unfall passiert. Wer selbst baut, muss stattdessen besondere Sorgfalt bei dem Treppenbau walten lassen und nur auf die besten Materialien zurückgreifen.
Unterschiedliche Materialien für das Treppengeländer
Treppengeländer bestehen in den meisten Varianten aus zwei bis drei verschiedenen Teilen: dem Rahmen oder den Streben, den Scheiben oder Paneelen und dem Handlauf. Für die verschiedenen Teile kann man bei Bedarf unterschiedliche Materialien verwenden.
- Das „Gerüst“ – Es besteht aus vertikalen Streben, die dicht aufeinander folgen oder als Befestigung für Scheiben und Paneele fungieren. Diese Teile des Geländers bestehen häufig aus Holz oder Metall. Die Metallgeländer können als Befestigung für einen Sicht- und Fallschutz in Form von Scheiben aus Verbundglas, Acryl oder Edelstahl dienen. Bei Holzgeländern sind dafür meist die Streben an sich das dekorative Element des Geländers.
- Die Paneele – Diese Art von Geländer kennen wir von Balkonen, bei denen ein Metallgerüst die eigentliche „Wand“ des Geländers trägt. Diese kann auch bei Treppen aus durchbruchsicherem Glas, glasähnlichem Kunststoff oder dekorativen Metallpaneelen bestehen.
- Der Handlauf – Der Handlauf schließt das Geländer am oberen Ende ab. An ihm halten wir uns fest und lassen unsere Hand daran auf- oder abgleiten. Handläufe sind ebenfalls aus Holz oder Metall. Da das Holz oft als wärmer empfunden wird, gibt es häufig Treppengeländer, die Metallgestelle mit einem Holzhandlauf verbinden.
Die richtige Farbe des Treppengeländers
Die Farbe eines Treppengeländers kann anhand des persönlichen Geschmacks gewählt werden. Die Bauvorschriften für sichere Treppen geben aber vor, dass sich die Farbe des Handlaufes deutlich von seinem Hintergrund – der Wand – abheben muss. So ist eine bessere Griffsicherheit gewährleistet.
Fazit
Eine hochwertige Treppe kann unser Haus aufwerten. Ihr Treppengeländer ist ein Gestaltungselement und steigert die Sicherheit beim Treppenauf- und -abgang. Die Landesbauverordnungen der Bundesländer geben deshalb vor, was an den jeweiligen Standorten bei dem Bau von Treppen und ihren Geländern verpflichtend ist. Dazu gehören die richtigen Formen, Maße und Materialien.
Bevor ich diesen Artikel gelesen habe, wusste ich nicht viel über Treppengeländer. Dieser Blog konnte mich gut aufklären. Vielen Dank, für die geteilten Informationen zu diesem Thema.