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Tschimpke verspielt NABU-Glaubwürdigkeit

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Berlin – Jäger, Jagdgesetze, jagdbare Arten – alles verstaubt, meint der Naturschutzbund (NABU). Um dies zu untermauern, hat er ohne jegliche Datenbasis oder wissenschaftliche Fakten eine „Umweltverträglichkeitsprüfung“ der Jagdgesetze durchgeführt. Völlig willkürlich und hanebüchen sind die gewählten Faktoren wie Zahl jagdbarer Arten, Jagdzeiten und Jagdmethoden. „Wenn NABU-Präsident Olaf Tschimpke das ernst meint, spreche ich ihm jegliche Kompetenz in Sachen Jagd ab“, so Andreas Leppmann, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands (DJV) auf der DJV-Klausurtagung der Landesjagdverbände in Mettlach/Saarland. Vielleicht solle man besser eine Umweltverträglichkeitsprüfung der über drei Dutzend NABU-Eigenjagdbezirke anregen, so Leppmann weiter. Der überholte „Wir-bauen-einen-Zaun-drum-Naturschutz“ werde weiter forciert und die praktische Naturschutzarbeit vor Ort von NABU und Jägern mit Füßen getreten.

Quelle: DJV
Quelle: DJV

Eine Säule des Artenschutzes neben Lebensraumverbesserung ist die Bejagung räuberischer Arten. Dies geht am besten mit Fallen oder mit der Baujagd. Der NABU-Bundesverband lehnt jedoch in seiner Position die Verwendung von Fallen gänzlich ab. Allerdings wird in Naturschutzprojekten das Fallenstellen unter der Bezeichnung des „Prädatorenmanagements“ legitimiert, staatlich gefördert und von Naturschutzverbänden – insbesondere vom NABU – aktiv praktiziert. „Ein Fang- und Baujagdverbot ist das schädlichste, was man für den Schutz benachteiligter Arten ernsthaft fordern kann“, sagt Andreas Leppmann. „Ob auf der Falle „Prädatorenmanagement“ steht oder „Fangjagd“, ist dem Fuchs egal. Alles andere ist Etikettenschwindel und entbehrt jeder argumentativen Grundlage“, so Leppmann. Der DJV nimmt Tierschutz übrigens sehr ernst und hat die Initiative ergriffen: Bereits gängige Fallentypen wurden nach internationalen Standards für humane Fangjagd (AIHTS) erfolgreich getestet.

„Es ist die ‚Käseglocken-Mentalität‘ des Naturschutzes, die verstaubt erscheint, nicht das Jagdrecht“, sagte Leppmann „Mit der „Zaun-drum-und-alles-wird-gut-Methode“ kann man unmöglich bedrohten Arten im Kielwasser der Energiewende helfen wollen. Wir fordern vermehrt integrative Ansätze in der Agrarlandschaft!“ Diese sieht der DJV etwa in der Anerkennung von Blühstreifen zur Biogasproduktion als ökologische Vorrangflächen. „Verbindet man den positiven ökologischen Effekt von Streifen mit Wildpflanzenmischungen mit einer ökonomischen Nutzung in Biogasanlagen, entsteht eine Win-Win-Situation für bedrohte Tiere, Landwirte und Jäger“, so Leppmann.

Weiterhin fordert der NABU eine drastische Kürzung der Liste der jagdbaren Arten: Je weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, desto mehr Punkte gibt es auf der NABU-Skala. Das Jagdrecht ist jedoch prinzipiell ein Schutzrecht, es gilt die Hegepflicht. Deshalb genießen Wildtiere im Jagdrecht doppelten Schutz. Gefährdete Arten, wie Seehund, Fischotter oder Seeadler profitieren zum einen durch die Jagdabgabe der Jäger – beide Seehundstationen werden von Jägern finanziert – als auch durch direkte Maßnahmen vor Ort. Zudem widerspricht das Herausnehmen der Arten aus dem Jagdrecht dem in der Agenda 21 verabschiedeten „Use-it-or-lose-it“-Prinzip. Demnach setzt man sich besonders für Dinge ein, wenn man sie auch nutzen kann.

Quelle: DJV

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