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Ukraine und EU beschließen Text des Freihandelsabkommens

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Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) –

Die Ukraine und die EU haben die Bearbeitung und die Koordination der Genehmigungen für den zweiten, den wirtschaftsbezogenen Teil der Assoziierungsvereinbarung abgeschlossen. Laut einer Aussage des EU-Handelssprechers John Clancy für ukrinform.uawurde die technische und juristische Arbeit an dem Kapitel des Dokuments beendet, das die Einführung der tiefgreifenden und umfassenden Freihandelszone durch die Unterzeichner festlegt.

Die Vereinbarung wird am 19. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet, so Clancy. Der nächste Schritt sind die Übersetzung des Dokuments in die offiziellen Sprachen der EU (23) und andere technische Verfahren, die das Dokument auf die Unterzeichnung vorbereiten. „Die Entscheidung darüber, ob die Vereinbarung unterzeichnet wird, hängt von der politischen Situation im Land ab“, sagte Clancy.

„Nachdem dieser Teil der Vereinbarung unterzeichnet wurde, kann man die Basis für die Formierung einer Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU als gegeben betrachten“, so Maria Yurikova, stellvertretende Leiterin der EU-Delegation in der Ukraine, am 12. Juli 2012.

Im März 2012 unterzeichneten die Ukraine und die EU die ausgewählten Seiten des politischen und des wirtschaftlichen Teils der Assoziierungsvereinbarung. Die Einführung der tiefgreifenden und umfassenden Freihandelszone umfasst den wirtschaftlichen Teil des Dokuments.

Die Assoziierungsvereinbarung schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit und fordert engere wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verbindungen zwischen den Unterzeichnern. Der 170 Seiten umfassende politische Teil der Vereinbarung legt die Beziehung zwischen der Ukraine und der EU auf politischer Ebene fest.

Der wirtschaftliche Teil der Assoziierungsvereinbarung befasst sich mit der Einführung des freien Handels und deckt alle handelsbezogenen Punkte ab. Er reguliert Fragen in Bezug auf Wettbewerb, Zölle, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche Auftragsvergabe, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung. Diese Bedingungen sollen das Investitionsklima in der Ukraine verbessern und helfen, die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen zu entwickeln.

„Die EU ist der Meinung, dass eine engere wirtschaftliche Integration (im Gesamtkontext einer politischen Verbindung) ein Schlüsselfaktor für das Wirtschaftswachstum der Ukraine sein kann“, so ec.europa.eu. Im Jahr 2012 betrug das Handelsvolumen zwischen der EU und der Ukraine 44 Mrd. USD, berichtete Ihor Kaletnyk, Vorsitzender der staatlichen Zollbehörde der Ukraine, im März 2012.

Nach 21 Verhandlungsrunden über die Assoziierungsvereinbarung fand der Verhandlungsprozess zwischen der Ukraine und der EU am 19. Dezember 2011 schliesslich einen erfolgreichen Abschluss. Die Assoziierungsgespräche zwischen der Ukraine und der EU hatten am 5. März 2007 begonnen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/81767/2292169/ukraine-und-eu-beschliessen-text-des-freihandelsabkommens/api

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