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Unfallschutz für Freizeitsportler – Damit Sportunfälle nicht zur Kostenfalle werden

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Rund 1,5 Millionen Sportunfälle ereignen sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Deutschland jedes Jahr. Ob Fußball, Tennis oder Joggen: Prellungen, Zerrungen, Verstauchungen und Knochenbrüche gehören leider manchmal mit dazu. Bei einem Unfall in der Freizeit zahlen die Krankenkassen zwar die Behandlung – die Folgekosten decken sie jedoch nicht ab. Und wer anderen beim Sport eine Verletzung zufügt oder sonstige Schäden anrichtet, für den kann es schnell teuer werden. Deshalb sollten Hobbysportler auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Tipps dazu haben Rudolf Kayser, Unfallexperte, und Rolf Mertens, Haftpflichtexperte von ERGO.

So gesund Sport auch ist, ein Verletzungsrisiko besteht immer. Sprung- und Handgelenksfrakturen, Kreuzbandriss oder Kieferbruch – Unfallchirurgen haben es immer wieder mit zum Teil schweren Verletzungen zu tun. „Gerade bei dynamischen Sportarten mit einem hohen Körperkontakt, wie Hand-, Volley- oder Fußball, aber auch Skifahren, sind Sportverletzungen besonders häufig anzutreffen“, weiß Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Was deckt die Sportversicherung ab?

Wer sich beim Vereinssport verletzt, ist in der Regel über die sogenannte „Sportversicherung“ des Vereins abgesichert. „Vereinssportler sollten sich allerdings nach den Versicherungssummen erkundigen, um zu entscheiden, ob diese für den eigenen Absicherungsbedarf ausreichen. Denn die Sportversicherung ist nur als Grundversorgung gedacht“, erläutert der ERGO Unfallexperte. Meist sind die Versicherungssummen relativ gering und zahlreiche Risiken ausgeschlossen. Und: Die Versicherung des Vereins bietet keinen Schutz gegen Verletzungen, die sich außerhalb des Vereinssports ereignen – also für die etwa 15 Millionen Deutschen, die außerhalb eines Vereins Sport treiben. Auch für Mitglieder von Fitnessstudios greift die Sportversicherung nicht. Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, sollte daher eine eigene Vorsorge abschließen. Denn anders, als viele denken, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit nicht. Dagegen zahlt eine private Unfallversicherung dem Verunglückten bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus – abhängig vom Grad der Beeinträchtigung. Einige Unfallversicherer bieten unmittelbar nach einem Unfall auch Reha- und Hilfeleistungen. Solche Angebote können wesentlich dazu beitragen, dass der Verletzte seine Leistungsfähigkeit schnell wieder erlangt. Kann der Betroffene aufgrund seiner Verletzung nicht mehr arbeiten, schützt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit.

Sportunfall mit Folgen

Wer als Radfahrer unabsichtlich ein parkendes Auto zerkratzt oder wer mit seinem Fußball versehentlich Nachbars Fensterscheibe zertrümmert, muss für den Schaden gerade stehen. Besonders schlimm kommt es, wenn Personen in den Unfall verwickelt sind. Dies kann weitreichende Folgen haben: Ein Lkw muss ausweichen, weil ein Sportler mit seinem Rennrad einen Schlenker macht. Dadurch kommt der Lkw von der Fahrbahn ab und der Lkw-Fahrer verletzt sich schwer. „Wie im Alltag gilt auch beim Sport: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen“, erklärt Rolf Mertens, Haftpflichtexperte von ERGO.

Haftung mit Privatvermögen

Wurde der Unfallgegner verletzt, muss der Verursacher des Unfalls die Behandlungskosten unter Umständen alleine tragen. Denn die Krankenkasse fordert die Behandlungs- und Therapiekosten des Verletzten beim Verursacher ein. Diese können schnell fünfstellige Summen erreichen. Wird der Verletzte womöglich arbeitsunfähig, sind unter Umständen sogar das Vermögen und der Lebensstandard des Unfallverursachers gefährdet. „Wer diesem Risiko entgehen will, sollte sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen einer oft nur kleinen Unachtsamkeit schützen“, so Rolf Mertens. Laut einer Allensbach-Umfrage haben rund 30 Prozent aller Haushalte keine solche Absicherung. Das kann auch für den Geschädigten selbst ein Risiko darstellen: Ist der Unfallverursacher nicht versichert und verfügt über keine sonstigen finanziellen Mittel, kann der Geschädigte seine Ansprüche nicht durchsetzen und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Vor diesem Risiko schützt eine Forderungsausfalldeckung, die die meisten Versicherer als Bestandteil einer Privat-Haftpflichtversicherung anbieten.

Quelle: HARTZKOM

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