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Unfallversicherung muss nicht immer zahlen

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Karlsruhe (ddp.djn). Bei einem Maurer, der einen 40 Kilo schweren Sack mit Zement auf der Schulter trug und dabei durch ein falschen Schritt ins Straucheln kam, fiel und sich dabei einen Bandscheibenschaden zuzog, stellte sich die Frage, ob es sich dabei um einen von der Unfallversicherung gedeckten Unfall handelte.

Nachdem die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Schleswig, den Sturz als Unfall gesehen und in dem Unfall auch die Hauptursache für den Bandscheibenschaden gesehen hatte, waren die Richter am Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 6/08) da deutlich skeptischer. Ein Unfall sei der Sturz schon, argumentierten sie und fragten sich trotzdem, ob dieses Unfallereignis wirklich der Grund für den Bandscheibenschaden gewesen sei. Das mochten die Bundesrichter nicht so recht glauben und verwiesen den Fall zurück ans Oberlandesgericht. Dort werden die Richter jetzt klären müssen, wie groß der Anteil des Unfalls am Bandscheibenschaden war – und dann wird sich auch klären, ob die Versicherung wirklich zahlen muss oder nicht.

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