Wer heute eine Unternehmensflotte betreibt, kommt um ein intelligentes Fuhrparkmanagement nicht herum. Vor allem die Mobilitätswende stellt viele Unternehmen vor die Frage, ob und inwieweit sich Elektrofahrzeuge in den bestehenden Fuhrpark integrieren lassen, wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zusammenspielen, welche Fördermittel es gibt und wie sich die steuerlichen Aspekte zeigen.
Flottenmanagement für die E-Revolution
Verwalten, Planen, Steuern und Überwachen – das sind die wesentlichen Aufgaben des Flottenmanagements. Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie der meisten Unternehmen spielt der Umstieg auf Elektrofahrzeug eine immer größere Rolle. Hierbei stellt sich in erster Linie die Frage nach der Wirtschaftlichkeit, die unter verschiedenen Kennzahlen analysiert werden muss. Hierbei kommt es auf die Weitsichtigkeit an und so können E-Autos nicht nur nachhaltig den CO2-Ausstoß senken, sondern langfristig die Kosten senken. Das bedarf einer umfassenden Bestandsaufnahme, der Erstellung eines Nutzungsprofils der Flottenfahrzeuge und der idealen Wahl der richtigen Modelle. Später muss der Einsatz der Fahrzeuge intelligent geplant werden, den E-Mobilität ist deutlich komplexer. Disposition, Reichweitenmanagement und Ladezustand sind dabei nur einige Bereiche, die es zu beachten gilt. Hier können entsprechende Software-Lösungen die Arbeit erleichtern. Aber auch die geringen Reparatur- und Wartungskosten machen E-Autos für Unternehmen in puncto Kostensenkung interessant.
Ein weiterer Punkt ist die strategische Nutzung einer umweltfreundlichen Unternehmensflotte, die dabei helfen kann in der Öffentlichkeit ein fortschrittliches und ressourcenschonendes Unternehmensimage aufzubauen und die Philosophie nach außen zu repräsentieren.
Fördermittel und steuerliche Aspekte
Der Umweltbonus wird für Zulassungen nach dem 03.06.2020 als Innovationsprämie verdoppelt. Im Rahmen der Innovationsprämie werden reine E-Autos mit bis zu 9.000 € und Plug-in-Hybride mit bis zu 6.750 € bezuschusst. Die Innovationsprämie wird bis Ende 2025 gewährt. Dazu kommt der Herstelleranteil als Förderung, der jedoch gleich bleibt. Leasing-Fahrzeuge erhalten eine Förderungshöhe in Abhängigkeit von der Leasingdauer gestaffelt. Der Vertrag muss eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsehen. Der Antrag auf Förderung ist auf der Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Es gilt jedoch: Wenn der Topf leer ist, gibt es auch keine Prämien mehr.
Auch den steuerlichen Aspekten sollte Beachtung geschenkt werden. E-Autos sind ganze 10 Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Zudem können Mitarbeiter ihre privaten Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber laden. Ein geldwerter Vorteil entsteht dadurch nicht. Zudem sind Ladestationen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stellt, lohnsteuerfrei.
Ferner ist die steuerliche Privilegierung privat genutzter elektrischer oder teil-elektrischer Firmenwagen nicht mehr der 1 Prozent-Regel unterlegen, sondern wird zu einem ermäßigten Steuersatz von 0,5 Prozent versteuert.