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Urlaub mit Kind ganz nach Wunsch

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Berufstätige Eltern von schulpflichtigen Kindern haben oft nur die Möglichkeit, in den Ferien zu verreisen. Doch das kann zu Konflikten mit Kollegen und Vorgesetzten führen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitige Absprachen zu treffen. Denn was viele nicht wissen: „Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf, zu einem konkreten Termin in den Urlaub fahren zu können“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. „Abgewogen wird nach sozialen Kriterien.“

In der Praxis fallen darunter natürlich meist Beschäftigte mit Kind, aber auch andere Gesichtspunkte wie das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der allgemeine Gesundheitszustand. Gut beraten sind daher diejenigen, die beispielsweise die langen Sommerferien frühzeitig so aufteilen, dass alle Mitarbeiter etwas davon haben. Zudem empfiehlt sich ein rotierendes System: Jüngere und kinderlose Kollegen kommen dadurch auch hin und wieder zu ihrem Wunschurlaub.

Genauso wichtig wie die Absprache am Arbeitsplatz ist die Organisation zu Hause. Nicht immer müssen beide Elternteile gemeinsam Urlaub nehmen. Stattdessen können sie sich vor allem in den langen Sommerferien abwechseln. Außerdem ist ein gut funktionierendes soziales Netzwerk für die Kinderbetreuung in der Ferienzeit besonders wertvoll. Wenn die Eltern arbeiten, kann der Nachwuchs Zeit bei den Großeltern oder Freunden verbringen. Auf den gemeinsamen Ferienurlaub muss deswegen aber nicht verzichtet werden. Auch im Herbst oder Frühling lässt es sich gut verreisen – und ist zudem noch etwas günstiger.

Quelle: TextNetz

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