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Urteil: Umsatzsteuervoranmeldung muss elektronisch abgegeben werden

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Hannover. Selbstständige müssen Umsatzsteuervoranmeldungen grundsätzlich elektronisch übermitteln, sofern sie einen Internetzugang haben. Die Papierform ist auch dann nicht wählbar, wenn man einen Missbrauch seiner persönlichen Daten im Internet fürchtet, entschied das Finanzgericht Niedersachsen (AZ: 5 K 303/08). Immerhin, so das Gericht, ermögliche das verwendete Elster-System dem Anwender die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, die dem Steuerpflichtigen ein größeres Maß an Sicherheit gibt als bei der papiergebundenen Form unter Verwendung der eigenen Unterschrift.

Seit 2005 müssen Steuerzahler ihre Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch übermitteln, sofern ein Unternehmer über einen internetfähigen Computer verfügt.

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