Verbraucherschützer rügen Händler für Verhalten bei Kundenansprüchen
Berlin (dapd). Verbraucher haben bei Handelsketten häufig Probleme, ihren Anspruch auf Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt geltend zu machen. Oft würden die Kunden an den Hersteller und dessen Garantie verwiesen, ergab eine am Montag in Berlin vorgestellte Fallstudie im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).
Tester hatten in insgesamt 550 Filialen der Handelsketten Obi, Aldi Nord, Aldi Süd, Media Markt und Real versucht, eine Gewährleistung geltend zu machen. Dabei seien bei Aldi Nord mehr als 90 Prozent der Ansprüche nicht anerkannt worden, beim Test-Besten Real seien es 42 Prozent gewesen.
Im Unterschied zur Garantie hat der Käufer gegenüber dem Händler ein gesetzlich verankertes Recht auf Gewährleistung. Damit muss der Verkäufer ein mangelhaftes Produkt unter anderem innerhalb von zwei Jahren entweder austauschen, reparieren oder – wenn das nicht möglich ist – den Preis mindern oder erstatten.
Zudem muss innerhalb der ersten sechs Monate der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Im Gegensatz dazu ist eine Garantie für Hersteller freiwillig und kann an Bedingungen geknüpft werden.
„Nach meiner Meinung ist es nicht zulässig, was die Einzelhändler da machen“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Er vermute, dass der Handel mit dem häufigen Verweis auf die Herstellergarantie versuche, „systematisch die Arbeit und die Kosten auf den Kunden abzuwälzen“. Damit werde aber ein Stück der Verbraucherrechte abgebaut.
Die Branche nehme die Anregung der Studie ernst, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, Stefan Genth, in Berlin. „Aber der Vorwurf, dass der Handel den Kunden systematisch in die Irre führt, geht völlig an der Realität vorbei.“ Zufriedene Verbraucher seien im Interesse der Händler. Im Rahmen der Vereinheitlichung in der EU warnte Genth vor einer Überregulierung und längeren Gewährleistungsfristen, weil diese die Branche überforderten und „an der Lebensrealität vorbei“ gingen.
Verbraucherschützer Billen forderte vom Gesetzgeber vor allem klarere und einfachere Regeln dafür, wie lange und unter welchen Bedingungen Kunden Anspruch auf Gewährleistung haben. Dazu engagiere sich der vzbv auch bei der Neufassung der entsprechenden Regelungen.