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Verbraucherschützer warnt vor unsicheren Weihnachtseinkäufen im Netz

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Rostock (dapd). Wenige Tage vor Weihnachten warnen Verbraucherschützer vor Einkäufen bei unseriösen Internethändlern. „Das häufigste Problem ist, dass die Kunden im Voraus zahlen und zwar ungesichert“, sagte der Rechtsexperte der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Wins, der Nachrichtenagentur dapd. „Die Leute überweisen das Geld, kriegen dann aber die Ware nicht.“

Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher beim Kauf eine Einzugsermächtigung erteilen oder erst nach Erhalt der Ware die Rechnung zahlen, riet der Jurist. „Das ist immer das Beste.“ Vorauszahlungen seien nur bei zertifizierten Online-Shops zu empfehlen. Viele seriöse Unternehmen trügen beispielsweise das Siegel von „Trusted Shops“.

Erhielten die Verbraucher ihre Ware nicht, bekommen sie ihr Geld von „Trusted Shops“ zurück, erläuterte Wins das Prinzip. Das gelte auch für den Fall, dass sich ein Internethändler verkalkuliert habe und pleite gehe. „Da muss keine betrügerische Absicht im Spiel sein.“

Verbraucherzentrale registriert jede Woche mehrere Beschwerden

Wer im Internet verschiedene Angebote zu einem Produkt vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Preis schauen, riet der Experte. „Die allerbilligsten Anbieter verlangen häufig ungesicherte Vorauszahlungen.“

Dass Online-Händler Vorauszahlungen bevorzugen, findet der Jurist verständlich. „Jeder möchte das Geld möglichst schnell im Kasten haben.“ Das sichere die Unternehmen auch gegenüber Kunden ab, die nicht genug Geld haben, um die Ware zu bezahlen.

Jede Woche meldeten sich bei der Verbraucherzentrale jedoch auch mehrere Kunden, die zwar schon gezahlt, die Ware aber nicht oder nur fehlerhaft bekommen haben. Die meisten hätten auf die positiven Bewertungen des Internet-Verkäufers vertraut und seien dann enttäuscht worden. „Das ist leider Alltag, dieses Erlebnis.“

Auch Zehntausende positive Bewertungen über Jahre hinweg böten keine Garantie für die Seriosität, sagte Wins. Schließlich könnten diese gefälscht sein oder der Online-Shop wurde von einem anderen Händler übernommen.

Online-Einkäufe haben auch Vorteile gegenüber Ladenkäufen

Bei Einhaltung sicherer Zahlungsmethoden biete das Online-Shopping jedoch auch Vorteile gegenüber dem Einkauf im Laden. Das Produkt könne zwei Wochen lang umgetauscht werden und zwar ohne Angabe von Gründen.

Das sei gesetzlich vorgeschrieben – als „Ausgleich dafür, dass ich die Waren anders als im Geschäft nicht vorher ansehen kann“, sagte der Verbraucherschützer. Die Regel gelte auch für Bestellungen am Telefon oder per Bestellkarte aus einem Katalog. Der Händler müsse auch die Kosten für den Rückversand übernehmen.

Im Laden sei der Verkäufer dagegen nur dann zu einer Rücknahme verpflichtet, wenn die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft sei oder der Händler beim Verkauf freiwillig ein Umtauschrecht eingeräumt habe.

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