Verbraucherzentrale mahnt Amazon wegen fehlerhafter Lebensmittel-Kennzeichnung ab
Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den US-Internethändler Amazon wegen fehlender Angabe der Zusatzstoffe im Onlineangebot von Lebensmitteln abgemahnt. Lebensmittel mit Konservierungsstoffen, Farbstoffen oder Geschmacksverstärkern müssen im Versandhandel besonders gekennzeichnet werden, wie ein Sprecher der Verbraucherzentrale am Mittwoch in Hamburg mitteilte. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung seien die Käufer vor Abschluss des Vertrages in den Angebotslisten auf die Verwendung der Zusatzstoffe mit einer Formulierung wie „mit Konservierungsstoff“ oder „mit Farbstoff“ hinzuweisen.
Im Juli hatte die Verbraucherzentrale das Lebensmittelangebot des Versandhändlers geprüft und die fehlenden Kennzeichnungen festgestellt.
Amazon hatte kürzlich erstmals Lebensmittel ins Angebot genommen und ist eigenen Angaben zufolge der größte Onlinehändler von Lebensmitteln mit 35.000 Produkten im Sortiment. Die Abmahnung der Verbraucherzentrale bezieht sich auf zwölf exemplarisch aus dem Sortiment ausgewählte Produkte. Amazon hat bis 21. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kennzeichnung nachzubessern. Andernfalls droht die Verbraucherzentrale mit einer Klage.
Ferner liegen den Verbraucherschützern inzwischen Beschwerden von Kunden über Amazon vor, weil glutenhaltige Lebensmittel als glutenfrei beworben werden. Der Kennzeichnungsfehler könnte für an Glutenunverträglichkeit leidende Menschen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.