Vermieter haftet für offene Abfallgebühren seines Mieters
Koblenz. Ein Vermieter kann für unbezahlte Abfallgebühren seines Mieters zur Rechenschaft gezogen werden. Der Besitzer eines Grundstückes sei für dieses verantwortlich und müsse deshalb auch das Risiko tragen, dass Mieter Gebühren nicht bezahlen könnten, geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz hervor. Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der nicht für Abfallcontainer bezahlen wollte, die seine Mieter bestellt hatten.
Die Familie, die das Haus des Klägers gemietet hatte, hatte die Container zur Entsorgung von Sperrmüll bestellt. Der Landkreis wollte dafür 832,81 Euro haben. Die Familie, die von Sozialhilfe lebt, konnte die Gebühren aber nicht bezahlen, weshalb sich der Kreis mit seinen Forderungen an den Grundstückseigentümer gewandt hatte. Dieser hatte zunächst erfolglos Widerspruch dagegen eingelegt und war dann vor das Verwaltungsgericht gezogen.
Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass nicht die Allgemeinheit für die ausstehenden Gebühren zur Verantwortung gezogen werden könne. Stattdessen sei der Grundstückseigentümer in die Pflicht zu nehmen. Dabei sei auch unerheblich, ob dieser von der Bestellung des Containers gewusst habe. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde zugelassen.
(Aktenzeichen: 7 K 1230/09.KO – Urteil vom 24. Juni 2010)