Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Vor einem Umzug sollte rechtzeitig der Versicherer informiert werden. Nur so ist beispielsweise sichergestellt, dass die bisherige Hausratversicherung auch für die neue Wohnung gilt, rät der Bund der Versicherten. Zwar können Adressänderungen auch nach dem Umzug mitgeteilt werden. Doch gelten bei Versicherungen andere Spielregeln.
Besonders bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dem Versicherer vor dem Umzug mitzuteilen, wohin die Reise geht. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die frühere als auch für die künftige Wohnung gilt, bevor er endgültig auf das neue Domizil übergeht. Mit dem Einzug müssen Versicherungsnehmer zudem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Punkte in Sachen Versicherungen, die Umzügler unbedingt beachten sollten. Beispielsweise könnte auch die Privathaftpflichtversicherung am Tag des Umzugs interessant werden. Beschädigt der Ausziehende etwa Türen oder ein Waschbecken, zahlt der eigene Versicherer nur, sofern «Mietsachen» vertraglich versichert sind.
Die Haftpflichtversicherung eines Helfers greift dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden zu Boden geworfen hat. Das täte sie dann, wenn der private Helfer grob fahrlässig gehandelt hat oder seine Police Schutz bei Gefälligkeitshandlungen vorsieht.