Düsseldorf. Bei einer Restschuldversicherung sollte immer geklärt sein, wer die Versicherungssumme eigentlich bekommt. In einem vor dem Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 387/08) entschiedenen Fall war in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass die Bank die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall bekommen soll. Als der Versicherte gestorben war, ging der Streit los, weil die Hinterbliebenen von dieser Regelung gar nichts wussten.
Die Düsseldorfer Richter gaben allerdings der Bank Recht und sprachen ihr die Versicherungssumme zu. Eine solche Regelung sei als unwiderrufliche Bezugsberechtigung zu verstehen, da mit der Versicherungssumme ja der Kredit getilgt werden soll. Und gegen die Festlegung eines solchen Bezugsrechtes in den Versicherungsbedingungen sei nichts einzuwenden, urteilten die Richter.
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